Zum am Donnerstag, 30. Oktober, von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellten Mautkonzept erklärt Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Verkehrspolitik der Grünen Bundestagsfraktion: "Fast ein Jahr hat Alexander Dobrindt seine Pkw-Mautpläne ausgebrütet, doch auch nach einem Sommertheater und viel Hickhack in der Union über die Ausdehnung der Maut im Straßennetz bleibt der vorliegende Gesetzentwurf Murks."

Durch die Beschränkung der Vignette auf das Autobahnnetz werden nicht nur die Einnahmen deutlich geringer ausfallen, schätzt Kühn ein, sondern es ist auch eine Verkehrsverlagerung auf autobahnparallele Bundesstraßen wahrscheinlich.

“Damit müssen sich einige Orte entlang des Bundes- und Staatsstraßennetzes auf noch mehr Verkehr einstellen. In Sachsen ist dies vor allem bei der B 6 und B 172 zu erwarten. Wer aus den europäischen Nachbarländern die Maut umgehen will, wird in Zukunft eher Bundesstraßen nutzen”, benennt Kühn einer der grundlegenden Denkfehler in den Plänen von Alexander Dobrindt. “Die jetzt vorgesehene Ausgestaltung der CSU-Maut ist unter dem Strich ein Nullsummenspiel, da die spärlichen Einnahmen durch den immensen Verwaltungsaufwand gleich wieder vollständig aufgezehrt werden. Für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur bleibt demnach kein Geld übrig. Wie die Autobahnvignette jetzt noch 500 Millionen Euro Einnahmen bringen soll, bleibt ein Geheimnis von Alexander Dobrindt. Für das gesamte Bundesfernstraßennetz rechnete er noch mit 600 Millionen Euro.”

Man könnte es auch sinnlosen politischen Aktionismus nennen, der darüber hinwegtäuschen soll, dass der aktuelle Bundesverkehrsminister ein Mann ohne Visionen und der Fähigkeit, modernen Verkehr klug und vernetzt zu denken.

“Stattdessen entpuppt sich Dobrindts Mautkonzept als Beamtenbeschäftigungsprogramm und Datenkrake: Der Kontrollaufwand ist hoch und völlig ungeklärt sind die datenschutzrechtlichen Aspekte der Kennzeichenerfassung. Zusätzliche Planstellen müssten beim Kraftfahrtbundesamt eingerichtet werden, das die Abrechnung organisieren soll”, meint Stephan Kühn. “Auch die grundsätzlichen rechtlichen Bedenken stehen unverändert im Raum: Die Kompensation der Vignette über die Kfz-Steuer ist ganz klar eine Ungleichbehandlung von In- und Ausländern und dürfte einer Klage nicht standhalten.”

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