Diese Geschichte bewegt die Leipziger nun schon seit Jahren. Denn mit dem zunehmenden Autobestand in Leipzig sind immer öfter auch Fußwege, Radwege und Kreuzungen zugeparkt. Und selbst die LVB-Fahrer verzweifeln zuweilen, weil rücksichtslose Autofahrer einfach die Gleise zuparken und damit den Straßenbahnbetrieb zum Erliegen bringen. Ein Thema, das sogar die Freibeuter-Fraktion im Stadtrat aufregte. Warum wird da nicht häufiger abgeschleppt, wollte die Fraktion schon im Februar wissen.

Nein, eigentlich wollte sie, dass sich das ändert. Denn Ärger dazu gab es schon genug in den letzten Jahren. Deshalb beantragte die Freibeuter-Fraktion: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende II. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen.“

Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport hat jetzt Stellung genommen. Und auch darauf hingewiesen, dass der Stadtrat so etwas nicht beschließen darf. Denn Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe.

Aber dabei belässt es das Dezernat nicht, das ja oft dafür kritisiert wird, dass es viel zu zurückhaltend handelt, wenn es um Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr geht. Abschleppfahrzeuge, die Falschparker abschleppen, sieht man tatsächlich eher selten.

Aber ganz untätig sei man nicht, betont das Dezernat und gibt den Freibeutern einen kleinen Sachstandsbericht über das, was das Ordnungsamt tatsächlich tut. Und was man in einer Stadt mit über 200.000 Fahrzeugen nicht unbedingt gleich sieht, auch wenn man sich oft wünscht, dass die Ordnungskräfte überall zugleich tätig sind und einfach mal aufräumen mit all den falsch geparkten Autos.

Gerade wenn die Gleise der Straßenbahn mal wieder zugestellt sind, wird das Ordnungsamt sogar recht schnell aktiv, teilt das Dezernat jetzt mit: „Bei Feststellung verkehrsbehindernder Kraftfahrzeuge auf den Fahrwegen der LVB GmbH wird die Einsatzstelle des Ordnungsamtes durch die hierfür verantwortlichen Verkehrsmeister der LVB verständigt. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten wirken vor Ort mit diesen zusammen und veranlassen schnellstmöglich die erforderlichen Vollzugsmaßnahmen. Sofern gemeindliche Vollzugsbedienstete des Außendienstes nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar wären, kann im Ausnahmefall auch die Abschleppmaßnahme durch die Beschäftigten der Einsatzstelle angeordnet werden. Außerhalb der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung wird der Polizeivollzugsdienst tätig.“

Aber Abschleppen ist dann immer erst der zweite Schritt. Denn auch das Bestellen des Abschleppdienstes kostet ja Zeit. Weshalb erst einmal vor Ort nach der Schlafmütze gesucht wird, die die Gleise ja vor maximal 5 Minuten zugeparkt haben muss. Denn die letzte Straßenbahn kam ja noch durch.

„Kann ein verantwortlicher Fahrzeugführer vor Ort nicht festgestellt und zum Wegfahren veranlasst werden, erfolgt durch das Ordnungsamt der Auftrag zur Durchführung einer Abschleppmaßnahme an ein vertraglich gebundenes Abschleppunternehmen“, erläutert das Ordnungsdezernat den dann folgenden Schritt.

„Mit der LVB GmbH bestehen eine stabil gute Zusammenarbeit und Einvernehmen zur Vorgehensweise. Ausweislich der Aufzeichnungen der Einsatzstelle des Ordnungsamtes gab es im Jahr 2019 insgesamt 148 Meldungen zu Beeinträchtigungen des ÖPNV durch Falschparker. Diese beinhalteten sowohl akute Störungen des schienengebundenen Verkehrs und des Busverkehrs als auch allgemeine Hinweise zur Nichtfreihaltung von Haltestellenbereichen. Nach internen Festlegungen des Ordnungsamtes werden insbesondere Aufträge wegen blockierter Straßenbahnen mit höchster Priorität bearbeitet. Es kommt allerdings häufig vor, dass bei Eintreffen der Ordnungskräfte die Fahrzeuge bereits entfernt wurden.“

Und es gibt auch Zahlen zu Abschleppmaßnahmen in Leipzig, die aber nur zum kleinen Teil zugeparkte Straßenbahngleise betreffen: „Im Jahr 2019 wurden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 3.888 Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Leipzig wegen verkehrsbehindernden Parkverstößen vollzogen. Davon entfallen 52 auf Anforderungen durch die LVB GmbH. Zwei Vollzugsmaßnahmen wurden auf dem oben beschriebenen Weg durch die LVB GmbH veranlasst.“

Aber dass man schneller reagieren muss, ist im Ordnungsamt durchaus bekannt. Die Folge: „Per 06.05.2020 wurde die territoriale Zuordnung für die Dienstgruppen der kommunalen Verkehrsüberwachung geändert, unter anderem mit dem Ziel verkürzter Reaktionszeiten bei Abschleppaufträgen. Es wurde eine wöchentliche Schwerpunktkontrolle an Radverkehrsanlagen in Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Verkehrsüberwachung und Stadtordnungsdienst/Fahrradstaffel neu etabliert.“

Das heißt für Falschparker: Sie müssen jetzt häufiger mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Das wird nicht immer das Abschleppen sein. Denn mit der Novelle der StVO hat der Ordnungsdienst ja auch neue Möglichkeiten an die Hand bekommen gerade was das Zuparken von Radwegen betrifft: „Nicht zuletzt sei auf das Inkrafttreten der StVO-Novelle per 28.04.2020 hingewiesen, wonach die Bußgeldregelsätze bei Verkehrsverstößen zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer teilweise deutlich erhöht wurden.“

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Keine Kommentare bisher

Der Kontrolldruck für Falschparker ist leider viel zu gering. Wie oft kann man Autofahrer sehen, die meinen mit eingeschalteter Warnblinkanlage setzen sie für ihr Fahrzeug alle Verkehrsregeln außer Kraft.

Da wird munter auf dem Rad- oder Fußweg gehalten, weil man zu faul ist die Parklücke 10 Meter weiter anzusteuern. Man müsste dann ja insgesamt 20 Meter zu viel laufen, Gott bewahre.

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