Leipzig hat zwar seit 2021 eine Fußverkehrsstrategie. Aber so richtig viel davon habe die in Leipzig zu Fuß Gehenden noch nicht gemerkt. Obwohl das Ziel doch eigentlich eine Stadt sein sollte, in der das Zufußgehen leicht und barrierefrei möglich ist. Ein Hauptproblem ist nach wie vor, dass Autobesitzer das nicht kümmert. Sie parken Gehwege zu, stellen sich auf Kreuzungen, verstellen Überwege. Die Grünen beantragen jetzt deshalb ein Extra-Konzept für den „ruhenden Verkehr“.

Das sich eigentlich, wenn man den Antrag liest, irgendwie als ein bisschen überflüssig darstellt. Denn für die Einhaltung der Verkehrsordnung gibt es ja klare Regeln. Die müssen nur vom Leipziger Ordnungsamt auch durchgesetzt werden. Aber genau das ist etliche Jahre lang nicht geschehen, sodass sich in vielen Teilen der Stadt eine gewisse Gleichgültigkeit den geltenden Regeln gegenüber eingestellt hat.

Der Antrag der Grünen: „Freie Gehwege für Leipzig, Recht auf Fußweg sichern“

Sodass der Antrag der Grünen doch wieder Sinn ergibt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Stadt Leipzig zu erarbeiten, welches die Ordnung für den ruhenden Verkehr regelt und dabei die Sicherheit und Durchlässigkeit der Gehwege sowie die Erfordernisse der Rettungskräfte, insbesondere von Feuerwehr und Krankenwagen gewährleistet. Sowohl für die Straßenverkehrsbehörde als auch für das Ordnungsamt ist Rechtssicherheit herzustellen.“

Dauerthema: Gehwegparken

Im Prinzip ein Thema, das in der letzten Zeit besonders die Freibeuter-Fraktion bedient hat. Und was auch schon dazu geführt hat, dass die Zahl der Ordnungsdienstmitarbeiter deutlich aufgestockt wurde.

Aber oft genug braucht es auch ganz konkrete verkehrsrechtliche Anordnungen, damit Autofahrer eindeutige Situationen vorfinden, wie und wo sie ihr Fahrzeug abstellen dürfen.

„Weder Autos noch Fußgänger/-innen, Kinderwagen oder Rollstühle können sich in Luft auflösen. Deshalb ist im Miteinander im öffentlichen Raum unbedingt Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Faktisch gilt die Straßenverkehrsordnung, welche das Parken auf dem Gehweg nur dann erlaubt, wenn dies mit entsprechendem Straßenschild gekennzeichnet ist“, erklären die Grünen, worum es geht.

„In einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens nun bestätigt. Der Gehweg darf in seiner Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, Mindestbreiten sind stets frei zu bleiben, um die Durchlässigkeit zu gewähren. Dies muss durch die Ordnungsbehörden angemessen kontrolliert und kommuniziert werden.“

Da aber die Verstöße gegen diese simple Regel im ganzen Stadtgebiet zu sehen sind, muss jetzt auch systematisch daran gearbeitet werden, diese gefährlichen Zustände zu beenden. Mit einem eigenen Konzept, meinen die Grünen: „Um in Leipzig die Sicherheit der Fußgänger/-innen zu gewährleisten, soll ein stadtweites Konzept für eine Lösung der betroffenen Gebiete erarbeitet und umgesetzt werden. Es können dabei kurzfristige Übergangslösungen entstehen, besonders für den Fußverkehr eingeschränkte Gebiete vorrangig bearbeitet werden und verschiedene Lösungen für die unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtvierteln gefunden werden.“

Klare Regeln für alle Autobesitzer

Aber die Grünen verweisen auch extra auf einen wichtigen Satz aus dem Bremer Urteil: „Soweit die Beklagte erwägen sollte, vom Ergreifen von Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde in den streitgegenständlichen Straßen unter Verweis auf die Umsetzung eines Konzepts für ein stadtweites Vorgehen derzeit abzusehen, wird dies nur solange tragen können, wie dieses Konzept auch tatsächlich und nachvollziehbar verfolgt wird.“

Und so hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen letztlich deutlich gemacht, dass aufgesetztes Parken auf Gehwegen nicht weiter ignoriert werden darf. Wenn sich Anwohner darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren.

„Grundsätzlich erlaubt ist das sogenannte ‚aufgesetzte Parken‘ laut Straßenverkehrsordnung (STVO) nicht, sondern es ist ordnungswidrig“, stellen die Grünen fest. „Nur wenn durch Verkehrszeichen 315 (‚Parken auf Gehwegen‘) ein Teil des Gehwegs ausdrücklich zu einem Parkstreifen deklariert wird, ist es erlaubt.“

Dafür gilt aber als Voraussetzung: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ (Verwaltungsvorschrift zur STVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Absatz 1).

Damit fallen viele illegale Stellplätze weg

Das kann im konkreten Fall durchaus bedeuten, dass jetzt etliche Autobesitzer keinen gesetzeskonformen Parkplatz mehr vor ihrem Haus finden: „In einigen Leipziger Straßen kann dies den Wegfall von etwa 40 % der jetzt (ordnungswidrig) genutzten Stellflächen bedeuten, insbesondere in jenen Quartieren, in denen die Parkplatzsituation ohnehin schon als angespannt wahrgenommen wird.“

Weshalb die Grünen es für erforderlich halten, eine Bestandsaufnahme des Gehwegparkens in Leipzig zu machen. Und damit wichtige Fragen zu klären: „Welche Alternativen könnte es geben oder müssten entwickelt werden? Wie könnten Regelungen des Anwohnerparkens als Instrument genutzt werden? Welcher Finanzbedarf könnte entstehen durch z. B. temporäre Aktivierung von unbebauten Grundstücken als Parkplatz oder die Beratung zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel wie ÖPNV und/oder Fahrrad und Information der Bürger/-innen und wie könnte dieser Finanzbedarf durch wen gedeckt werden?

Über Pilotprojekte zur Nutzung von bestehenden privaten Parkplätzen von Einkaufszentren o. ä. während der Ladenschließzeit durch Anwohner/-innen, und das Setzen von Anreizen und Unterstützung von Parkplatzinhabern sollen Alternativen für das Abstellen von privaten KFZ geschaffen und das Thema Teilen des privaten PKWs viel stärker in den Blick genommen werden.“

Was auch die Fehlstelle noch einmal deutlich macht, die entsteht, weil die Verwaltung das versprochene Konzept zum ruhenden Verkehr noch nicht vorgelegt hat.

Aber es geht eben nicht nur um das Freihalten von Gehwegen, sondern auch das von Kreuzungen und Überwegen. Da ist ein Kernsatz aus der Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig eben noch lange nicht erfüllt, den die Grünen zitieren: „Alle Menschen in Leipzig sollen sich sicher, bequem, ohne Angst und Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen können.“

Das ist noch immer Zukunftsmusik. Der Antrag geht jetzt erst einmal ins Verfahren, damit auch die Verwaltung sich positionieren kann.

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Es gibt 6 Kommentare

vielleicht wäre es aber auch gut für die Fußgänger nicht nach jedem Regen spiegelglatte Gehwege zu haben, sondern vernünftigen Gehwegbelag?
Wenn nicht alles vollgeschissen wäre?
Wenn man im Winter überhaupt mal rausgehen könnte, ohne eine Rauchgasvergiftung von achsogemütlichen Holzöfen zu bekommen.

Danke “fra”, es lag mir auch auf der Zunge. Zerfahren der Gehwege durch Autos sollte bitte unterbunden werden, aber auch die anderen störenden Effekte fürs Zufußgehen muss man dabei nicht vergessen.

Münzgasse, definitiv. Was stellenweise auf der Karli abgeht, geht eigentlich lange schon nicht mehr. Da muss ich gar nicht mal mit dem Rad schiebend unterwegs sein, man kann ja auch mal einen Rollstuhl da durch manövrieren. Das asiatische Restaurant bei der Kurt-Eisner-Straße um die Ecke hat komplette HolzPODESTE aufgebaut, um die man zirkeln darf, und die Sonnenschirme nötigen mich zum Kopfeinziehen. Das Killiwilly hat mit umfangreichen Vorbauten, inklusive Abtrennung im zeltartigen Stil und Pflanzkübeln den Fußwegraum ebenfalls soweit eingeschränkt, dass man im Grunde durch die Baumscheiben läuft. Bei Regenwetter weniger schön.

Aber es ist halt wie beim Lärmthema. In einer Politik, die sich dem Zeitgeist gegen das Auto verschrieben hat, will man das alles nicht sehen. Der Lärm in der Stadt kommt natürlich allein vom SUV (na gut, den Flughafen lässt man auch noch mit in die Berichterstattung…), und kein Schwein klopft mal bei der LVB an, warum man eigentlich keine Maßnahmen an den Straßenbahnen und/oder Bahnkörpern ergreift. Bis dahin bleibt eine Wohnung an einer Straßenbahnstrecke ein No-Go bei der Suche.
Und Fußwege….ach, es wäre alles so schön, wenn da nicht die Autos überall drauf parken würden. Das ist wirklich die einzige Sau, die man immer, immer wieder durchs Dorf zu treiben braucht.

Ich hoffe das gilt auch für die sich immer mehr ausbreitende Tische der Gastronomie, siehe bestes Beispiel die Münzgasse.

“Weder Autos noch Fußgänger/-innen, Kinderwagen oder Rollstühle können sich in Luft auflösen.”
Das nicht, aber im Gegensatz zu Fußgängern (auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen), die zwingend zu Fuß ihr Ziel erreichen müssen (und nicht woanders hin gehen können), müssen Pkw keineswegs in unmittelbarer Nähe zum Zielort abgestellt werden (Ausnahme: Behinderte). Auch Autofahrer sind nämlich Fußgänger und können das letzte Stück Weg zu Fuß gehen. Und wenn es legal nicht anders geht, dann kann dieses Stück auch mal 1, 2 Kilometer lang sein…

@urs
Du wirst überrascht sein: In der StVO ist seit jeher geregelt, dass nicht auf dem Gehweg geparkt werden darf. Das war schon so, als es noch keine Grünen und auch keine Umweltbewegung gab.
Der Antrag selbst ist allerdings unsinnig, eben weil das Gehwegparken qua Bundesverordnung verboten ist. Was fehlt, ist die Durchsetzung. Dazu benötigt man aber kein Konzept, sondern motiviertes Personal im Ordnungsamt (und einen anderen Dezernenten).

Lieber Autor, in einem seiner gelungensten Texte schrieb Wiglaf Droste 2010 unter dem Titel “Krieg ja, aber nikotinfrei – Ein Bericht aus dem Innersten der Grünen” https://www.jungewelt.de/artikel/156150.krieg-ja-aber-nikotinfrei.html (Bezahlschranke):

“Das Hauptvergnügen eines Grünen besteht darin, ein besserer Mensch zu sein als die anderen. Doch ganz befriedigend ist das noch nicht; richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann. Das tut er mit Akribie und Fanatismus, und je belangloser die Gegenstände sind, die er sich zum Distinktionsgewinn auserwählt, desto größer der grüne Verbotsfuror.”

Die, die hier Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer “im Begegnungsverkehr” Platz einräumen zu müssen überzeugt sind, sind im Handumdrehen die, die trotz Verbots ungeniert und raumgreifend über die gerade nur für Fußgänger zugelassene Karlbrücke radeln, egal, wer da wie angelaufen kommt. Bitte stellen Sie dort eigene soziologische Studien an.

Das weitere Dramatisieren des sog. Gehwegparkens ist langweilig. Wenn wir keine anderen Probleme in unsere Stadt haben, sollten wir wirklich gemeinschaftlich regelmäßige Luftsprünge machen. Die Grünen, genauer, die Bündnisgrünen, mögen bitte organisatorisch vorangehen!

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