Bereits im Dezember 2011 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Festlegung zur Umlage der Stromnetzentgelte nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Damit werden stromintensive Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich von den Netzentgelten befreit.

“Dass im Gegenzug die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes durch große Unternehmen auf die privaten Haushalte und die kleinen Gewerbetreibenden abgewälzt werden”, empört Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Umlage stellen die Netzbetreiber bundesweit allen Stromversorgern in Rechnung. Konkret kostet die Kilowattstunde Strom damit 0,151 Cent netto mehr als zuvor. Diesen Betrag müssen die Endverbraucher zusätzlich zahlen. “Außerdem sind gegenüber 2011 die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netznutzungsentgelte um ca. 4,5 Prozent gestiegen”, informiert Pause.

Daher werden in den nächsten Wochen die Stromversorger ihre Preise entsprechend der Umlage erhöhen, wie es z. B. die Stadtwerke Leipzig jetzt für alle Standardverträge ohne Preisstabilität ankündigten. Je nach Verbrauch erhöhen sich die Kosten zwar nur um 15 bis 20 Euro pro Jahr. “Dennoch ist es für Verbraucher eine Mehrbelastung, die zu erheblichen Einsparungen bei energieintensiven Unternehmen führt”, so Pause weiter.

Wer Fragen zu seiner Jahresabschlussrechnung und den einzelnen Positionen auf der Rechnung hat, kann einen Beratungstermin in der Verbraucherzentrale Sachsen telefonisch unter (0180) 5-797777 (Festnetz 0,14 Euro/Min., Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Min.) vereinbaren. Welche Positionen auf der Rechnung stehen müssen, verrät das Faltblatt “Energierechnungen verstehen”. Der Flyer ist in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen kostenlos erhältlich.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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