Eigentlich war alles klar. Am 24. März meldete die Verbraucherzentrale Sachsen: "Wer darf den Strom abrechnen? - Care Energy-Kunden wundern sich über Stromrechnung der Stadtwerke Leipzig: Verbraucherzentrale Sachsen klärt auf". Im Oktober hatte die Stadtwerke-Tochter "Netz Leipzig" den Vertrag mit dem Hamburger Energielieferanten "mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co KG" gekündigt.

Die Leipziger, die zuvor einen Vertrag mit dem Lieferanten aus Hamburg hatten, bekamen ihren Strom seither zumeist wieder von den Leipziger Stadtwerken – und damit auch die entsprechende Rechnung. Doch nicht nur Frau T. wunderte sich, dass sie dann doch noch eine weitere Rechnung bekam.

Die Verbraucherzentrale schildert es so: “Frau T. aus Leipzig bezieht seit Anfang 2013 ihren Strom vom Hamburger Energielieferanten mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co KG, bekannt unter dem Label Care Energy. Nun erhielt sie von den Stadtwerken Leipzig GmbH eine Rechnung über Stromlieferung seit November 2013, während gleichzeitig Care Energy die Abschläge für diesen Zeitraum geltend macht.”

Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt dazu: “Die Forderung ist korrekt, denn die Care Energy-Kunden im Leipziger Raum werden seit 1. November 2013 von den Stadtwerken Leipzig in der so genannten Grund- bzw. Ersatzversorgung und nicht mehr von Care Energy beliefert.”

Hintergrund ist, dass der Leipziger Netzbetreiber dem Anbieter Care Energy zum 31. 10. 2013 die Durchleitung von Strom durch sein Netz aufgekündigt hat. Diese Kündigung wurde im Januar auch gerichtlich bestätigt (LG Leipzig, Az., 01 HKO 3576/13 nicht rkr.). Care Energy kann seit diesem Datum seinen Strom nicht mehr durchs Leipziger Netz leiten. Das führt aber nicht zur automatischen Beendigung des Vertrags. Frau T. sieht sich damit zwei Gläubigern für den nur einmal gelieferten Strom ausgesetzt. Um dies zu verhindern, kann Frau T. den Vertrag mit Care Energy wegen ausbleibender Lieferung fristlos kündigen, sollte aber den Anbieter zuvor nochmals unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern. Für die Zeit seit 1. November 2013 kann sie außerdem die Zahlung verweigern, weil der Anbieter auch da schon nicht liefern konnte, so die Verbraucherzentrale. Henschler weist jedoch darauf hin, dass die Abschläge an die Stadtwerke Leipzig als tatsächlichem Stromlieferanten unbedingt zu zahlen sind. “Wer dies verweigert, riskiert binnen kurzer Zeit eine Stromsperre.” Da die Grundversorgung oftmals sehr teuer ist, empfiehlt es sich für Frau T. außerdem, nach günstigeren Stromangeboten zu schauen.

Noch am 24. März meldete sich auch die mk-group zu Wort und unterstellte der Verbraucherzentrale falsche Informationen: “Weshalb gibt die Verbraucherzentrale im Fall Care-Energy grundsätzlich falsche Informationen an ratsuchende Kunden? – Diese Frage muss man sich im Fall der Verbraucherzentrale Sachsen stellen, denn statt zu hinterfragen, welchen Vertrag ein Kunde überhaupt geschlossen hat, wenn dieser einen Energiedienstleistungsvertrag mit Care-Energy schließt, verlautbart diese scheinbar lieber diffamierende Lügengeschichten und schädigt damit scheinbar vorsätzlich den Verbraucher.”

Aber warum stellt Care Energy trotzdem eine Rechnung, obwohl sie seit Oktober keinen Durchleitungsvertrag mehr mit den Stadtwerken Leipzig hat? – Die Erklärung des Hamburger Anbieters stiftet dann mehr Verwirrung als Klarheit.Wer Lust hat, das Ganze zu lesen, hier ist das komplette Schreiben:

“Care-Energy ist KEIN Stromversorger, sondern Energiedienstleister und somit ist es auch vollkommen irrelevant, wer Strom zur Abnahmestelle liefert. Dies kann die UPG – unser hauseigener Lieferant sein -, oder ein Partnerunternehmen, oder aber auch der Grundversorger. Unsere Aufgabe ist es, zu einem vereinbarten Preis, das vereinbarte Produkt – Energie aus Strom und Gas – also Licht, Kraft, Wärme und Kälte zu liefern.

Wenn nun ein Netzbetrieb der Meinung ist, unseren Lieferanten die Durchleitung von elektrischer Energie zu verwehren, dann ändert sich überhaupt nichts an unserem ursächlichen Energiedienstleistungsvertrag, aber auch nichts am Preis, sondern es ändert sich maximal der Lieferant und/oder die Abrechnungsmodalität.

Vergleichen Sie dies mit einer Versicherung.

Sie sind krankenversichert und benötigen einen Sehbehelf. Also haben Sie die Möglichkeit, sich eine Brille zu kaufen, welche die Versicherung automatisch leistet, also bei einem Vertragshändler, oder aber Sie gehen zum nächsten Optiker Ihrer Wahl, kaufen sich eine Brille und reichen sodann die Rechnung zur Kostenerstattung bei der Versicherung ein.

Einzig interessant ist, deckt Ihre Versicherung die Leistung in der Police und haben Sie die Versicherungsprämie bezahlt. So beides mit ja beantwortet ist, wird die Versicherung Ihnen die Kosten erstatten.

In unserem Fall ist das ähnlich.

Wird die Energie bei einem Vertragspartner gekauft, merkt der Kunde überhaupt nichts, die Energielieferung wird zentral verrechnet und der Kunde bezahlt sein vereinbartes Entgelt an uns. Handelt es sich nicht um einen Vertragspartner, dann hat der Kunde seine erhaltene Rechnung bei uns einzureichen und erhält diese nach Leistungsprüfung erstattet. Dabei wird geprüft, ob der Leistungsanspruch logisch, der Energiedienstleistungsvertrag aufrecht und der Abschlag bezahlt ist. Sind alle Fragen mit ja zu beantworten, dann erhält der Kunde seine Auslagen von uns in voller Höhe erstattet.

Ob die nun durch Grundversorgung ist, oder welchen Umstand auch immer, ist vollkommen irrelevant. Einzig die Prüfung hat erfolgen zu müssen und der Anspruch muss bestehen.

Ist der Anspruch bestehend, erscheint auf dem Kundenkonto, welches im Kundenportal ersichtlich ist, die entsprechende Gutschrift. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, diese Gutschrift stehen zu lassen und mit seinen laufenden Zahlungen an uns zu verrechnen, zahlt somit keine Abschläge an uns so lange das Guthaben besteht, oder aber fordert das Guthaben zur Auszahlung an. Ist dies die Wahl des Kunden, hat dieser seine Stammdaten im Kundenportal zu prüfen, seine Bankverbindung zu kontrollieren und das Guthaben einfach via Kundenportal anzufordern.

Diese Verrechnung erfolgt vollautomatisch und schnell, da der Anspruch schon geprüft ist. Alle anderen Formen der Anforderung sind möglich, jedoch verlangsamen diese den Prozess, da sodann aus einer vollautomatischen Transaktion, eine manuelle also händische Transaktion wird.

Mit dieser Ausführung sollte nun klar sein, wie wir arbeiten und vor allem was wir tun, auf jeden Fall sind wir als Care-Energy mk-power KEIN Stromlieferant, aber der Vertragspartner des Kunden, geben dem Kunden Leistungs- und Preisgarantie und versorgen diesen mit einer Fülle von Energiedienstleistungen.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, empfehlen wir das nochmalige Studium unserer Unterlagen und des Energiedienstleistungsvertrages, denn all diese Informationen finden Sie in unseren Broschüren, Handbüchern und Handlungsempfehlungen, bzw. E-Mail der Vergangenheit.”

Verstanden?

Wem das zu seltsam vorkommt, dem ist wirklich der Weg zur Verbraucherzentrale zu empfehlen. Auch die Stadtwerke Leipzig bestätigen: Die Verbraucherzentrale hat es richtig dargestellt.

Ratsuchende können sich direkt an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Am Termintelefon kann unter Tel. (0341) 6962929 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr ein Beratungstermin vereinbart werden.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

www.care-energy.de

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