Ein flächendeckender, vollumfänglicher und bezahlbarer Versicherungsschutz gegen Naturgefahren lasse sich nur mit einer gesetzlich fixierten Versicherungspflicht gegen Elementarschäden erreichen, stellt die Verbraucherzentrale Sachsen fest. "Die letzten 12 Jahre haben bewiesen, dass in diesem Bereich allein mit an Freiwilligkeit appellierenden Kampagnen die Versicherungsdichte nicht signifikant erhöht werden kann", sagt Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ein Großteil der Hauseigentümer wurde trotz unterschiedlicher Aktionen verschiedener Akteure nicht erreicht. Diese Menschen verlassen sich auch künftig auf staatliche Hilfe oder auf Spenden. Für diejenigen jedoch, die sich auf Grund eines Lebens in Hochrisikozonen intensiv um Versicherungsschutz bemühen, gleicht der Erhalt einer Elementarschadenpolice einem Glücksspiel. Das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Sachsen vom Herbst 2013 gezeigt.

Nach den Überschwemmungen infolge des Starkregens vom Juni 2013 haben Bund und Länder einen Fluthilfe-Fonds in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro eingerichtet. Geld, welches von den Steuerzahlern aufgebracht werden musste. Geld, welches für andere Vorhaben des Bundes und der Länder nicht zur Verfügung stand. Da sich nach Auffassung von Klimaforschern Extremwetterlagen mit solchen und ähnlichen Schäden künftig in kürzeren Abständen wiederholen werden, ist eine Abkehr von den bisherigen Problemlösungsmechanismen in diesen Situationen dringend geboten. In der Bevölkerung wird es mit jedem neuen Großschadenfall weniger Verständnis dafür geben, dass die Allgemeinheit – in Gestalt der Steuerzahler – für den Schutz des Privateigentums Einzelner aufkommen soll, denn Eigentum verpflichtet.Deshalb sollte für alle Wohngebäudebesitzer eine Elementarschadenversicherung mit risikodifferenzierten Tarifen, die sämtliche relevanten Naturgefahren einschließt, obligatorisch werden. Eine derartige Versicherung schützt nicht nur vor den Folgen von Überschwemmungen, sondern etwa auch vor Schäden durch Schneedruck oder Erdrutsch. Darüber hinaus sollten von der Versicherungswirtschaft künstlich getrennte gleichgeartete Risiken (Sturm und Hagel in der verbundenen Wohngebäudeversicherung) in einer einzigen Elementarschadenversicherung gepoolt werden.

Unter diesen Voraussetzungen wird eine solche Versicherung auch bezahlbar. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer dann einen Rechtsanspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung haben und für die Versicherungsunternehmen für diesen existenziellen Versicherungsschutz ein Kontrahierungszwang besteht. Dies ist nur im Wege einer Versicherungspflicht möglich.

Eine derartige Versicherungspflicht müsste allerdings zwingend mit einer zusätzlichen Staatsgarantie für Megaschäden gekoppelt werden, denn die Versicherungswirtschaft ist nach eigener Aussage nur in der Lage, Schäden durch Naturgewalten im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro zu decken. Eine zusätzliche Staatsgarantie, die ab einer bestimmten, besonders hohen Schadenhöhe greift, böte der Branche kaum noch einen Grund für die Ablehnung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

Im Jahr 2004 war – nach vorherigen Untersuchungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinsichtlich der Überwindung rechtlicher Hürden – eine solche Lösung zum Greifen nahe. Sie scheiterte jedoch u. a. an der Finanzpolitik, an überschätzten juristischen Vorbehalten und an aufgebauschten administrativen Problemen. “Heute 10 Jahre später, in einer Zeit, in der es im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise für Otto Normalverbraucher unvorstellbar hohe Staatsgarantien gab, sollte die Politik den Mut und die Weitsicht haben, sich zu einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden klar zu bekennen und damit auch Klimafolgenvorsorge zu betreiben”, sagt Betz.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Die Untersuchung der Verbraucherzentrale Sachsen vom Oktober 2013 als PDF zum Download.

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