Die Kassen der gesetzlichen Kranken- und Rentenkassen sind gut gefüllt. Diese erfreuliche Tatsache müssten nun auch die Bürger spüren. Deshalb fordert die Handwerkskammer zu Leipzig eine deutliche Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,0 Prozent und die Rücknahme der Vorfälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.

“So werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet und profitieren von der guten Konjunktur. Mit der Rücknahme der Vorauszahlpflicht der Sozialpflichtbeiträge gäbe es zudem ein Bürokratiemonster weniger”, erläutert Handwerkskammerpräsident Ralf Scheler.

Durch die Verlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2006 vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Arbeitstag des laufenden Monats sind viele Betriebe gezwungen, noch vor Ablauf des Monats die zu entrichtenden Abgaben zu schätzen. Das bedeutet, dass die Unternehmen seitdem 24 Lohnabrechnungen im Jahr erstellen, da die tatsächlichen Beiträge auf der Grundlage der genauen Lohnhöhe ermittelt werden müssen, die erst am Monatsende feststeht.

Ursache für die Systemumstellung war die Finanzierungslücke in der Rentenversicherung. “Die Begründung trifft nun nicht mehr zu, also muss man zum bewährten System zurückkehren”, fordert Ralf Scheler.

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