Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Grundsteuerreform und verändert die steuerliche Belastung vieler Leipziger Unternehmen. Die neuen Bewertungsgrundlagen ersetzen die veralteten Einheitswerte durch aktuelle Bodenrichtwerte, Grundstücks- und Gebäudedaten. Für Leipziger Unternehmen bedeutet das steigende Kosten, zusätzliche bürokratische Anforderungen und wachsende Unsicherheiten. Besonders Unternehmen mit großen Flächen oder innerstädtischen Standorten spüren die Mehrbelastung deutlich. Um die Reform zu bewältigen, stehen jedoch zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung – von der IHK Leipzig über Steuerberaterkammern bis hin zu lokalen Unternehmernetzwerken.

Grundsteuerreform 2025 verändert Bewertungsgrundlage

Die Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, führt in ganz Deutschland zu einer Neuberechnung der steuerlichen Belastung für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Ziel der Reform ist eine verfassungsfeste Neuregelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Einheitswerte aus dem Jahr 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) als veraltet und gleichheitswidrig eingestuft hatte. Die neue Berechnung berücksichtigt aktuelle Grundstückswerte und soll eine gerechtere Steuerverteilung schaffen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die je nach Land verschiedene Modelle wählen können.

Welches Modell gilt in Sachsen?
Sachsen – und damit auch Leipzig – hat sich für das sogenannte Bundesmodell entschieden, wendet aber eigene, vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen an. Das bedeutet, Sachsen nutzt das Bundesmodell als Grundlage, nimmt jedoch Anpassungen bei den Steuermesszahlen vor, um die Grundsteuerberechnung landesspezifisch zu gestalten. 

Kern des neuen Modells ist eine Bewertung der Grundstücke und Gebäude nach aktuellen Bodenrichtwerten, der Grundstücksfläche, der Immobilienart sowie dem Alter der Gebäude. Daraus wird der neue Grundsteuerwert berechnet, der wiederum in die Ermittlung der Grundsteuer einfließt. Diese setzt sich künftig aus drei Komponenten zusammen: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Die Hebesätze legt jede Stadt individuell fest.

Leipziger Unternehmen erwartet höhere Abgaben

Die Grundsteuerreform führt für einige Unternehmen in Leipzig zu einer finanziellen Mehrbelastung. Vor allem Betriebe mit großen Grundstücksflächen oder in Lagen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten müssen mit höheren Steuerbeträgen rechnen. Die neue Bemessungsgrundlage liegt deutlich über den bisherigen Einheitswerten, was die laufenden Betriebskosten erhöht. Besonders betroffen sind mittelständische Betriebe mit eigenen Flächen in innenstadtnahen Lagen. Auch in Gewerbegebieten im Leipziger Süden und Westen haben die gestiegenen Bodenrichtwerte spürbare Auswirkungen. Unternehmen mit mehreren Standorten oder gemischt genutzten Immobilien stehen zusätzlich vor einer komplexen steuerlichen Neuberechnung.

Wie stark trifft die Reform Leipziger Betriebe?
Die Stadt Leipzig hat den Hebesatz für gewerblich genutzte Grundstücke (Grundsteuer B) im Zuge der Reform von vorher 650 Prozent auf 450 Prozent seit 2025 erheblich gesenkt. Trotzdem kann es aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen und steigender Bodenrichtwerte zu Mehrbelastungen kommen. Eine weitere Anpassung des Hebesatzes wird aktuell zwar diskutiert, ist aber zum jetzigen Stand (August 2025) noch nicht erfolgt. 

Erhebungsgrundlagen sorgen für Unsicherheit

Eine zentrale Herausforderung bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer liegt in der Komplexität der Bewertungsgrundlagen. Unternehmen müssen umfangreiche Daten über ihre Grundstücke und Immobilien bereitstellen, darunter exakte Flächenangaben, Baujahre, Gebäudetypen und Nutzungsarten. Die elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal hat in vielen Fällen zu Verzögerungen und Unsicherheiten geführt, insbesondere bei Betrieben ohne eigene Steuerabteilung.

In Leipzig sorgt darüber hinaus die dynamische Stadtentwicklung für zusätzliche Verunsicherung. Die regelmäßig angepassten Bodenrichtwerte führen dazu, dass Unternehmen kurzfristige Schwankungen schwer kalkulieren können. Auch die Unterscheidung zwischen gewerblicher und gemischter Nutzung ist in vielen Fällen nicht eindeutig, was die Bewertung zusätzlich erschwert. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht exemplarisch den Unterschied zwischen alten und neuen Bodenrichtwerten in ausgewählten Leipziger Stadtteilen (Stand 01.01.2025):

StadtteilBodenrichtwert alt (€/m²)Bodenrichtwert neu (€/m²)
Plagwitz150380
Zentrum-Nord200530
Stötteritz120300
Leipzig-Südost130340

Auswirkungen auf Standort- und Investitionsentscheidungen

Künftig wird die Grundsteuer bei Expansions- und Investitionsentscheidungen stärker berücksichtigt. Leipzig hat sich lange durch moderate Kosten, eine gute Infrastruktur und eine wachsende Branchenvielfalt ausgezeichnet. Mit den neuen Bewertungsgrundlagen steigen die Kosten zwar, gleichzeitig entstehen aber Anreize, Standorte strategisch neu auszurichten und langfristig effizienter zu planen.

Foto: freepik

Viele Unternehmen beziehen inzwischen auch das Umland in ihre Überlegungen ein. In den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen liegen Bodenrichtwerte und Hebesätze teilweise deutlich niedriger, was für Betriebe mit flexibler Standortwahl wirtschaftliche Vorteile bietet. Auch bei Gewerbemieten sind Anpassungen zu erwarten, da Vermieter höhere Grundsteuern meist an ihre Mieter weitergeben.

Vor allem kleinere Unternehmen müssen deshalb ihre Kalkulationen anpassen und zusätzliche Kosten einplanen. Dennoch bleibt Leipzig attraktiv: Die gute verkehrliche Anbindung, eine aktive Gründerszene, das Fachkräftepotenzial sowie die Nähe zu Forschungseinrichtungen sprechen weiterhin für den Standort. Unternehmen sind gefordert, ihre Entscheidungen sorgfältig abzuwägen – können dabei aber auch Chancen nutzen, ihre Strategien zukunftssicher auszurichten und neue Wachstumsfelder zu erschließen.

Unterstützung & Netzwerke für Leipziger Unternehmen

Trotz der gestiegenen Komplexität durch die Grundsteuerreform stehen Leipziger Unternehmen nicht alleine vor dieser Aufgabe. Verschiedene Anlaufstellen, Netzwerke und Beratungsangebote helfen dabei, die neuen Anforderungen besser zu verstehen und gezielt umzusetzen. Insbesondere für kleinere Betriebe ohne eigene Steuerabteilung bieten diese Angebote praxisnahe Orientierung und konkrete Hilfestellung.

  • Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig: Regelmäßige Informationen, individuelle Beratungstermine und praktische Hilfestellung bei Fragen zur Grundsteuerreform.
  • Steuerberaterkammern: Fachkundige Ansprechpartner für steuerliche Fragen und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.
  • Branchenspezifische Verbände: Bieten Beratung und Austausch speziell für verschiedene Wirtschaftszweige.
  • Stadt Leipzig: Zentrale Informationsseite zur Grundsteuerreform mit Erläuterungen, FAQs und Kontaktmöglichkeiten (z.B. Stadtkämmerei, Fachbereich Grundsteuer).
  • Unternehmerverband Sachsen: Lokales Netzwerk für Erfahrungsaustausch und Informationsveranstaltungen.
  • Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Regionalgruppe Leipzig: Netzwerk und Plattform für Unternehmer, um sich über die Reform und weitere Themen auszutauschen.
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Professionelle Unterstützung bei komplexen steuerlichen Fragestellungen und der Abgabe von Steuererklärungen.

Wer frühzeitig Kontakt zu diesen Hilfestellen aufnimmt, kann die Reform besser einordnen und die betrieblichen Auswirkungen fundierter einschätzen. Auf diese Weise wird aus einem komplexen Verwaltungsakt eine besser kalkulierbare Größe, die sich strategisch in die Unternehmensplanung einbinden lässt. Der Fokus bleibt damit auch in einem veränderten steuerlichen Umfeld auf dem Kerngeschäft.

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