Die Lehrbeauftragten der Universität und der Hochschule für Musik und Theater schließen sich den bundesweiten Protesten der Lehrbeauftragten am 6. November an. Damit machen sie auf ihre prekäre Lage aufmerksam. Neben Info-Tischen in der Universität und den beiden Häusern der Hochschule für Musik und Theater (HMT) wird es am Donnerstag, 6. November, um 11 Uhr einen Protestmarsch von der Universität (Treff vor der Moritzbastei) zur HMT in der Grassistraße 8 geben.

Dort wird um 12 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema “Lehrbeauftragte brauchen Zukunft” mit Hochschulleitungen und Landespolitikern wie Holger Mann (SPD), Geert Mackenroth (CDU) und Cornelia Falken (Linke) stattfinden.

Die Lehrbeauftragten fordern die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die Anpassung der Stundensätze an die Tarifentwicklung im TV-L sowie mehr Wahl- und Mitbestimmungsrechte. Dafür muss die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend aufgestockt werden.

“Es gibt Gesetzesnovellen zum Mindestlohn und zur Eindämmung von Leiharbeit – in all diesen lobenswerten Initiativen kommen wir nicht vor, weil wir als freie Mitarbeiter keinen ‘Lohn’ sondern Honorare erhalten. Dass über 17 Prozent (Uni) und knapp 50 Prozent (HMT) der Lehre von hochqualifizierten, engagierten Billigarbeitern geleistet wird, die dies langjährig, ohne Absicherung, ohne Mitspracherechte und zu Honoraren weit unter der Niedriglohngrenze tun, wollen wir nicht länger hinnehmen!”, sagt Mechthild Winter, seit drei Jahren Sprecherin des Lehrbeauftragtenrates der HMT.

Ein Großteil der Lehrbeauftragten erhält etwa ein Drittel des Honorars gemessen an dem ihrer angestellten Kolleginnen und Kollegen. Die Mitwirkung oder Präsenz bei Prüfungen, Betreuung von studentischen Arbeiten, Vor- und Nachbereitung und die nötige eigene wissenschaftliche oder künstlerische Weiterbildung werden in der Regel nicht honoriert. Davon müssen Lehrbeauftragte auch noch ihre Sozialabgaben wie Kranken-, Renten- und andere Versicherungen bestreiten. Bei Krankheit entfällt das komplette Honorar. Semesterferien, Urlaub und Feiertage werden nicht vergütet.

Zum bundesweiten Aktionstag rufen die beiden Zusammenschlüsse von Lehrbeauftragten, die Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikschulen und der Sprachlehrbeauftragten (bksl, bklm), gemeinsam mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf. Es beteiligen sich u.a. die Hochschulen in Köln (zentrale Aktion für das Bundesland Nordrhein-Westfalen), Hannover, Berlin, Schwerin und Dresden. In Leipzig engagieren sich Lehrbeauftragte der Universität und der Hochschule für Musik und Theater.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die Situation der Lehrbeauftragten zunehmend unsicher geworden. Sie übernehmen einen wachsenden Teil der regulären Lehre an den Hochschulen. Sie leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen.

Allgemeingültige Zahlen liegen dazu nicht vor. Doch lässt sich am Beispiel der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass ihr Honorar heute im Vergleich zum Jahr 1970 fast doppelt so hoch wäre, wenn es – wie beim Entgelt für festangestellte Lehrkräfte üblich – an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst gekoppelt wäre. Sozial sind Lehrbeauftragte kaum abgesichert. Die kollektive Wahrnehmung der Interessen von Lehrbeauftragten ist bislang schwierig, da sie im Gegensatz zu anderen Hochschulangehörigen kaum über Wahl- und Mitbestimmungsrechte verfügen.

Mit dem bundesweiten Aktionstag setzen die Lehrbeauftragten am Donnerstag ein Signal in Richtung Politik, ihre berechtigten Anliegen künftig gemeinsam zu vertreten.

Die Bundeskonferenzen der Sprachlehrbeauftragten und der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm und bksl) treten auf Bundes- und Landesebene für die Interessen der jeweiligen Lehrbeauftragten ein. Die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) ist der Berufsverband und die Gewerkschaft für Mitglieder in professionellen Orchestern, Rundfunkchören und -Bigbands sowie für Lehrbeauftragte und freie Musiker in Deutschland.

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