In einem Monat endet das Zeitalter der analogen Satellitenübertragung. Wer bis dahin noch nicht auf digitalen TV-Empfang umgerüstet hat, sieht ab dem 30. April morgens 03.00 Uhr im wahrsten Sinne des Wortes schwarz. Und - so klärt der Mieterbund Sachsen auf - die Umstellungskosten kann der Mieter nicht auf den Vermieter umlegen. Er muss selber handeln.

Mieter müssen die Anschaffung neuer Fernseh-Empfangsgeräte trotz der Abschaltung des analogen TV-Signals selber zahlen. Darauf weist der Mieterbund Sachsen hin. Am 30. April wird der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt. Wer dann noch “über Satellit” fernsehen will, muss eventuell nachrüsten. Die Umrüstung hat zur Folge, dass neue technische Komponenten gekauft werden müssen, um den zuverlässigen Empfang auch weiterhin zu gewährleisten. “Die Kosten können nicht vom Vermieter verlangt werden, dieses Geld muss der Mieter aus eigener Tasche aufbringen”, erklärt Anke Matejka, Vorsitzende des Mieterbundes Sachsen.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (77 T 90/03) kann ein betroffener Mieter von seinem Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit einem Decoder noch Kostenerstattung verlangen, wenn er die Set-Top-Box oder den Digitalreceiver kauft. Das Gericht argumentierte, dass der Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung vom Vermieter nicht zu vertreten sei. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, bestehende Empfangsmöglichkeiten zu erhalten, er sei hierzu auch gar nicht in der Lage.

Notwendig werdende Umrüstungen an der Empfangsanlage des Mieters, also an seiner Parabolantenne, muss aus den gleichen Gründen der Mieter auch selbst zahlen. Matejka: “Der Vermieter muss nur dann tätig werden, wenn bei der Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Die Empfangsanlage im Haus ist dann so um- oder aufrüsten, dass taugliche Signale bis an die Anschlussdosen in den einzelnen Wohnungen geliefert werden.” Die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern müsse durch den Vermieter übernommen werden.

Wird mit der Umrüstung der Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme, verbessert oder vermehrt, kann das eine Modernisierungsmaßnahme darstellen. “Dann könnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen”, erläutert die Mietrechtsexpertin. Ohne eine Verbesserung des Programmangebots liege aber auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine Modernisierung vor.

Haushalte mit Kabelanschluss sind hingegen nicht betroffen. Denn die Kabelnetzbetreiber liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter müssen hier nichts unternehmen. Wie bisher können Kabelkunden weiterhin mit jedem kabeltauglichen digitalen Empfangsgerät analoge und digitale Programme empfangen.Tipps, wie und wo man weitere Informationen erhält:

Der MDR informiert unter dem Motto “Vorsicht Schwarzbild” zum sogenannten Analog-Digital-Umstieg mit einem Thementag “Vorsicht Schwarzbild” am 30. März. Der Sender nutzt nicht nur alle seine Sendekanäle dafür.

Unter www.mdr.de/klardigital und im MDR Text finden vom Analog-Digital-Umstieg betroffene Zuschauer alle wichtigen und relevanten Informationen auf einen Blick.

Im MDR Text auf Seite 198 sind all diejenigen, die nicht wissen, ob sie von der Umstellung betroffen sind, eingeladen, den sogenannten “Betroffenheitstest” zu machen. Auch auf seiner Startseite weist der MDR Text permanent auf die bevorstehende Beendigung der analogen Satellitenübertragung hin.

MDR-Experten beantworten am 30. März telefonisch von 8.00 Uhr bis 22.30 Uhr Fragen zum Analog-Digital-Umstieg. Hotline-Nummer (0341) 300-9599. Fragen nimmt der MDR auch unter der E-Mail-Adresse klardigital@mdr.de entgegen.

www.mdr.de/klardigital

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