Dumm und dämlich verdienen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der vor zwei Jahren eingeführten Rundfunkabgabe. 1,5 Milliarden Euro haben ARD, ZDF & Co. zusätzlich eingestrichen, ohne dass sich an ihrem Sendeschema oder gar der politischen Einflussnahme irgendetwas signifikant geändert hätte. Im Gegenteil: Die Politik jubelt über die gelungene Abzocke. Wie etwa Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich.

„Ich begrüße sehr, dass der neue Rundfunkbeitrag ARD und ZDF ermöglicht, eine nachhaltige und stabile finanzielle Grundlage zu schaffen, um ihren Programmauftrag zu erfüllen”, kommentierte er am Donnerstag, 5. März, die Meldung über die satten Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro, obwohl die Einführung der Rundfunkabgabe immer von der politischen Behauptung begleitet wurde, sie würde einnahmeneutral verlaufen, also niemanden stärker belasten. Das ist unübersehbar nicht der Fall. Aber Tillich plapperte weiter: “Für die ehrlichen Beitragszahler hat die Haushaltsabgabe darüber hinaus zu mehr Gerechtigkeit geführt, weil die Lasten auf mehr Schultern verteilt werden können. Das ist eine Win-Win-Situation. Sollten die Einnahmen durch die Haushaltsabgabe sogar noch weiter steigen, könnte darüber nachgedacht werden, den Beitrag nochmals zu senken. Das wäre eine weitere Entlastung für alle Beitragszahler. Sachsen hat sich bereits für die erste Senkung maßgeblich eingesetzt. Ich warne hier allerdings vor Schnellschüssen. Die Spielräume für eine mögliche weitere Absenkung des Beitrages müssen vorher sorgfältig geprüft werden. Mit JoJo-Effekten und voreiligen Versprechungen ist niemandem gedient.“

Es ist das alte Gedöns: Nur nicht auf die Zahlen gucken, schon gar nicht auf die Leistungen, die der Beitragszahler tatsächlich bekommt – oder eben nicht, weil alles seinen alten Trott geht. Und ja auch kein Wort darüber verlieren, wie groß der Einfluss der politischen Parteien noch immer auf die Sender und das Programm ist.

Aber zumindest gibt es nun seit zwei Jahren eine Instanz, die einige der Missstände immer wieder benennt. Und die sich jetzt auch in einer Stellungnahme zum novellierten ZDF-Staatsvertrag zu Wort meldet, der den alten Einfluss von Parteien und Kirchen auch in Zukunft fortschreiben will.

Das geht so überhaupt nicht, schon gar nicht nach den heftigen Diskussionen der letzten Jahre, findet Maren Müller, die Vorsitzende der Publikumskonferenz.

“Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag vor allem wegen zu großer Staatsnähe für verfassungswidrig erklärt”, schreibt sie an die verantwortlichen Instanzen im Bund und in Rheinland-Pfalz, wo das ZDF seinen Sitz hat. “Eine Forderung nach Reduzierung der Sitze war im Urteil nicht enthalten. Der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages sieht leider keine signifikanten Änderungen in Richtung der grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks vor. Wir schließen uns in weiten Teilen der abweichenden Meinung von Verfassungsrichter Paulus an, der die Nichterfüllung des Versprechens eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens konstatiert.”

Paulus hat in seiner abweichenden Meinung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt: “Dem Urteil kann ich nicht in vollem Umfang zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. – Seit dem ersten ZDF-Fernsehurteil vor mehr als fünfzig Jahren (BVerfGE 12, 205 <261 ff.>) ist allgemein anerkannt, dass die Staatsfreiheit oder zumindest Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine zentrale Bedingung für seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit darstellt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. An dieser Aufgabe muss sich auch im Internet-Zeitalter die innere Ausgestaltung des Fernsehens messen lassen. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig.”

Vertreter der staatlichen Exekutive haben in solchen Aufsichtsgremien einfach nichts zu suchen, auch wenn die entsandten Politiker allesamt glauben, ihre Parteimitgliedschaft sei schon Legitimation genug, über die Sender zu wachen. Dass sie tatsächlich direkt Einfluss nehmen auf Personalentscheidungen und inhaltliche Formate, hat gerade in den letzten Jahren für genug öffentliche Debatten gesorgt. Ein unabhängiger Rundfunk sieht anders aus.

Das findet nicht nur Maren Müller: “Eine Drittelquote, welche staatliche und ‘staatsnahe’ Vertreter umfasst, ist für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht ausreichend, um den grundgesetzlichen Vorgaben eines staatsfernen Rundfunks zu entsprechen. Die weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates ist erforderlich, um die Kontrollorgane des ZDF von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.”

Und sie betont: “Das gilt vor allem für Freiheit von Mitgliedern der Exekutive. Demokratisch gewählte Volksvertreter sind Vermittler zwischen Staat und den Bürgern (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) und sollten in begrenzter Zahl – nicht nach Proporz – im Fernseh- und Verwaltungsrat vertreten sein. Den Grundpfeilern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich Staatsfreiheit, Programmautonomie sowie Vielfalts-, Neutralitäts- und Ausgewogenheitsverpflichtung entspricht der vorliegende Entwurf im Bereich der Gremienaufsicht nicht.”

Die Ständige Publikumskonferenz hat einen ziemlich umfassenden Änderungskatalog formuliert, in dem alle Kritikpunkte aus der öffentlichen Debatte der letzten Jahre noch einmal aufgegriffen wurden.

Das beginnt beim starken Einfluss der beiden großen Kirchen auf das Programm, die es massiv dominieren, während andere Konfessionen oder gar atheistische Positionen so gut wie keinen Platz finden.

So fordert die Publikumskonferenz für § 5 die Formulierung: “Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen im Programm darzustellen, sowie das Angebot von interkulturellen und transkulturellen Programmangeboten ist auszubauen.” Und begründet es so: “Durch vermehrten Austausch und mediale Darstellung gewachsener unterschiedlicher Lebensweisen, Wertehaltungen und Weltanschauungen werden neue Formen kultureller Verbindungen entwickelt, die einer drohenden Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken und dem veränderten Bildungs- und Informationsauftrag Genüge tun. Der Zusammenhalt der Bevölkerung wird somit gestärkt und Ressentiments vorgebeugt.”

Eindeutig ein Grundproblem – nicht nur im ZDF – wo fast nur die enge kirchliche Bindung von Filmfiguren oder von Akteuren des öffentlichen Lebens betont wird und jede Abweichung, wenn überhaupt thematisiert, geradezu als exotisch – und damit eben als “abweichend” erscheint. Fernsehen hat einen sehr großen Einfluss auf das Selbstbild der deutschen Fernsehzuschauer.

Das fiel den Programmmachern dann im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Ukraine-Krise so richtig auf die Füße, die ein Großteil der Fernsehzuschauer schlicht als einseitig und parteiisch erlebte.

Und deshalb fordert die Publikumskonferenz in § 6 die Formulierungen

“(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen. Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.
(2) Nachrichten und Kommentare sind zu trennen; Kommentare sind als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen.
(3) Bei Kriegs- und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das Schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.”

Senderseitig hatte man zwar erklärt, eine journalistisch ausgewogene Berichterstattung versucht zu haben. Gelungen ist es aber nicht. Was auch die Publikumskonferenz noch einmal anmerkt: “Im Zusammenhang mit dem massiven Publikumsprotest anlässlich der Berichterstattung im Ukrainekonflikt scheint uns eine Festschreibung journalistischer Ethik-Kodizes angebracht. Die Verantwortung öffentlich-rechtlicher Medien und deren Mitarbeiter hat sich im Interesse der Anspruchsberechtigten und des gesetzlichen Auftrages deutlich von denen privater Anbieter abzuheben.”

Jetzt kann man gespannt sein, ob die Verantwortlichen den Mumm haben, die Änderungswünsche aufzunehmen, oder ob es wieder nur ein lauer Kompromiss wird, der die politische Einflussnahme als Normalzustand belässt und eine Unwucht in der Berichterstattung als Regelfall zulässt. Das kann nicht der Weg sein. Aber die Zeichen stehen auf Streit – gerade weil sich der staatlich kontrollierte Moloch so dickhäutig an Rundfunkgebühren bedient, ohne seine Art der Weltdarstellung auch nur im Geringsten ändern zu wollen.

Die Stellungnahme der Ständigen Publikumskonferenz als PDF zum Download.

Als Argumentationshilfe der Publikumskonferenz: Die Religionszugehörigkeit der Bundesbürger zum Download.

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