Der Prozess um den Leipziger Stückel-Mord ging am Donnerstag in die nächste Runde. Benjamin H. (24) muss sich seit Oktober vor dem Landgericht verantworten, weil er einen Bekannten im Oktober 2011 vergewaltigt, kastriert, erstochen und anschließend zerstückelt haben soll. Eigentlich sollten am Donnerstag Polizisten in den Zeugenstand treten.

Die Beamten hatten bei Benjamin H.’s Festnahme im April in Kassel unter anderem einen Voice-Recorder gefunden. Das Diktiergerät soll in Tagebuchform Äußerungen enthalten, wonach der Angeklagte seinen Mord von langer Hand geplant habe.

Wie nicht anders erwartet, widersprachen die Verteidiger der Verlesung der belastenden Aufzeichnungen. “Ihr Inhalt stellt den Kern des privaten Lebensbereichs dar”, führte Rechtsanwalt Mario Seydel aus. Ein herbes Tauziehen begann. Der findige Jurist beantragte den Erlass einer Verfügung des Vorsitzenden. Nachdem Richter Johann Jagenlauf entschieden hatte, dass die Aufnahmen in der Verhandlung vorgetragen werden dürfen, beantragte Seydel auf der Suche nach einem potenziellen Revisionsgrund einen Beschluss der gesamten Strafkammer.

Gegen 14:45 Uhr verkündet Jagenlauf das Ergebnis einer längeren Beratung: “Aus Sicht der Kammer bestehen keine Vorraussetzungen für ein Beweiserhebungsverbot bezüglich des Voice-Tracers.” Ob die Inhalte Grundlage einer späteren Verurteilung sein dürften, sei erst im Zuge der Urteilsfindung zu klären. Die Zeugen hatte der Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt längst zurück auf ihre Dienststellen geschickt.

Bereits am letzten Verhandlungstag sorgten H.’s Anwälte für Verzögerungen, indem sie zwei Befangenheitsanträge stellten. Einen gegen Jagenlauf, einen gegen das gesamte Gericht. Beide wurden als unbegründet verworfen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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