Weil sie versucht hatte, ihre Schwägerin zu ermorden, soll eine 26-Jährige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zehn Jahre hinter Gitter. Sabina B. soll die Frau und deren dreijährigen Sohn im Schlaf mit kochendem Öl übergossen haben. Beide erlitten Verbrennungen zweiten und dritten Grades.

Bei der Mutter waren 24 Prozent der Haut verbannt, beim Kind 11 Prozent. Anschließend prügelte Sabina B. erst mit einem Bügeleisen, dann mit einem Topf auf die beiden ein. Dann würgte sie die Schwägerin mit einem Kabel. Wieder erfolglos. Schließlich versuchte B., die Frau aus dem Fenster zu drücken. Als auch das nicht klappt, drohte sie den Neffen umzubringen, wenn die Schwägerin nicht selbst springt.

Das tat diese nicht. Daher stach Sabina B. ihr mit einem Messer in den Rücken. Die Schwägerin griff beherzt ins Messer und brach die Klinge ab. Das Ende eines Mordversuchs – Sabina B. ließ von ihren Opfern ab. Ein Gutachter attestierte der Frau eine histrionische Persönlichkeitsstörung. Die 26-Jährige verfüge neben einer verminderten Steuerungsfähigkeit über ein Reifedefizit, ein geringes Selbstwertgefühl sowie ein hohes Maß an Labilität.

Bei den Vorwürfen, die die Verletzungen des Kindes betreffen, rückte Staatsanwältin Tanja Lötschert am Dienstag in ihrem Plädoyer vom Tatbestand des versuchten Mordes ab und wertete die Attacke als gefährliche Körperverletzung. Die Nebenkläger schlossen sich ihrem Strafantrag an. Der Verteidiger forderte indes wegen schwerer Körperverletzung 6 Jahre und 10 Monate Haft. Seine Mandantin habe den Opfern Schmerzen zufügen, sie aber nicht töten wollen. Das Urteil möchte die 1. Strafkammer am Freitag verkünden.

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