Der frühere Betreiber des Rechtsrock-Versands "Front Records" muss wegen Volksverhetzung und Bedrohung 2.400 Euro zahlen. Thomas P. (42) führte die CD "Adolf Hitler lebt" im Sortiment. Auf dem Tonträger wird der Holocaust in Frage gestellt. Außerdem glorifiziert ein Lied die Taten des Terror-Netzwerks "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Eine Verhandlung am Leipziger Landgericht sollte zweitinstanzlich ein Urteil des Amtsgerichtes Torgau klären.

Diese Band macht ihrem Namen alle Ehre. “Gigi & Die braunen Stadtmusikanten” stellen in ihrem Album “Adolf Hitler lebt” nicht nur den Holocaust in Frage. In dem Lied “Der Döner-Killer” verweist die Gruppe um Neonazi Daniel Giese scheinbar auf die NSU-Mordserie. Die CD erschien bereits 2010, also bevor die Terroristen im November 2011 durch Zufall enttarnt wurden. Eine Mitwisserschaft konnte dem Musiker jedoch nicht nachgewiesen werden.

Der Tonträger fand sich freilich nicht in den Regalen deutscher Musikläden, sondern wurde vornehmlich über Szene-Versände vertrieben. Deren Betreiber landen seit 2012 reihenweise vor Gericht. Rechtsrocker Giese wurde mittlerweile wegen Volksverhetzung zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist seit 27. März 2014 rechtskräftig.

Zwar legte der Musiker damals ein Gutachten von Szene-Juristin Gisa Pahl vor, welche die Liedtexte allesamt als unbedenklich einstufte. Allerdings bewerteten die Richter deren Ausführungen als Gefälligkeitsgutachten. Gieses Argumentation, er habe im “Verbotsirrtum” gehandelt, also aufgrund Pahls juristischer Expertise angenommen, sein Tun sei rechtens gewesen, ließen die Richter nicht gelten.

Vielleicht war diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ausschlaggebend dafür, dass Thomas P. (42) letzten Endes im Verfahren gegen ihn klein beigab. Der sächsische Unternehmer führte die Gigi-CD 2010 im Sortiment seines damaligen Webshops “Front Records”. Das Amtsgericht Torgau verurteilte den Rechtsextremisten am 29. April 2014 unter anderem wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 2.400 Euro.

Eigentlich sollte das Leipziger Landgericht am Freitag Thomas P.’s Berufung verhandeln. Doch der Termin kurzfristig fiel aus, weil der Neonazi seinen Einspruch überraschend zurückzog. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig, die strittige CD ist mittlerweile indiziert.

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