Sechs Stunden lang tagte der Haushaltsausschuss des Leipziger Stadtrates am Samstag, 1. Dezember. Am Ende gab es mehrere Kompromisse, die auf die Änderungsbegehren der verschiedenen Fraktionen eingingen. Einen Kompromiss gab es auch zur Erhöhung der Finanzierungssätze für die Kindertagespflege. Die Erhöhung soll es nun schon am Januar - und nicht erst wie geplant ab August - geben. Doch das gehe nicht weit genug, kritisiert nun am Montag, 3. Dezember, die Grünen-Fraktion.

“Einerseits begrüßen wir sehr, dass sich die Fraktionen im erweiterten Finanzausschuss zu einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zu einem Vorziehen des Inkrafttretens der geplanten Erhöhung der Betreuungssätze für Tageseltern bereits zum 1. Januar verständigt haben”, erklärt dazu Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. “Dies hätte die Verwaltung eigentlich als Mindestangebot bereits von sich aus vorschlagen müssen, da es dem Vorschlag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages entspricht, auf den sich die Verwaltung in der Vorlage beruft.”

Die Erhöhung entspricht nicht den Vorstellungen der Tagesmütter und -väter in Leipzig, die in zwei Schritten eine Erhöhung von je 55 Cent fordern. Aber man sei zunächst einen wichtigen Schritt vorangekommen, meint Schmidt. “Um diese zu verabschiedende Vorlage als Erfolg werten zu können, sind allerdings noch weitere dringende Veränderungen nötig, welche eigentlich die Verwaltungsspitze selbst einer Lösung zuführen sollte, dabei aber kläglich versagt hat.”So fordern die Grünen eine dringend notwendige Unterstützung der Tageseltern beim Thema Altersvorsorge.

“Selbst der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt neben der hälftigen Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung die Förderung privater Altersvorsorge mit bis zu 100 Euro pro Monat. Dass der SSG dies einschränkt und nur bereits bestehende Verträge zur Förderung empfiehlt, widerspricht in unseren Augen dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und verschließt die Augen auch davor, dass die Tagespflege auch zukünftig eine wesentliche Rolle bei der Absicherung des Rechtsanspruches auf Betreuung unter Dreijähriger spielen wird”, sagt Schmidt dazu. “So müssen zwingend auch Tageseltern, welche neu in die Bedarfsplanung aufgenommen werden, im Bereich der Rentenvorsorge Fördermöglichkeiten erhalten.”

Die Grünen kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass der Verwaltungsvorschlag zur Finanzierung der Kindertagespflege in vielen Bereichen weit hinter den Empfehlungen des SSG zurückbleibt, obwohl die Stadt Leipzig im SSG als größte kreisfreie Stadt Sachsens eine bedeutende Rolle spielt und die Empfehlung somit ebenfalls unterschrieben hat.

“Eine Finanzierungsempfehlung an sächsische Kommunen aussprechen und dann selbst als größte Kommune weit hinter diesen zurückstehen, zeugt von Unehrlichkeit und mangelndem Vorbildverhalten”, findet der Grünen-Stadtrat. “Außerdem fordern wir, neben einer am TvöD orientierten jährlichen Dynamisierung der monatlichen Geldleistung, die mittelfristige Erstellung einer leistungsorientierten Vergütungsstruktur, welche einerseits den unterschiedlichen Qualifikationen der Tageseltern Rechnung tragen und andererseits für die Tagesmütter und -väter ein Anreiz auf Weiterbildung darstellen soll. Eine solche Vergütungsstruktur wird bereits seit Längerem seitens der Wissenschaft gefordert und in manch anderen Städten schon praktiziert. Eine dahingehende Auseinandersetzung mit der Thematik haben wir uns bereits nach unserer Podiumsdiskussion im September vonseiten der Verwaltung erhofft, fordern diese nunmehr per Ratsbeschluss ein.”

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