Die sächsische NPD plant eine Kundgebung vor dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal. Laut einer Parteimeldung kündigte ihr Landeschef Holger Apfel das braune Stelldichein am vergangenen Wochenende im Rahmen des Sommerfests der sächsischen Landtagsfraktion an. Seine Partei wolle das Scheitern des Sächsischen Versammlungsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof nutzen, um am 20. August vor dem Völkerschlachtdenkmal eine Kundgebung durchzuführen.

Denn nach der vor Gericht aufgrund handwerklicher Fehler gescheiterten Novellierung des Gesetzes wäre eine Demonstration am Völkreschlachtdenkmal aufgrund des geschichtsträchtigen Ortes ausgeschlossen gewesen. Nun besteht diese Möglichkeit wieder für die Sächsische NPD. Gleichzeitig möchte man so seitens der Partei ein Zeichen gegen “zunehmende Repression” setzen. Als Beispiel führte Apfel ausgerechnet die Auflösung eines JN-Pfingstlagers an. Die Polizei hatte das Camp in der Nähe von Niesky am Freitagabend vergangener Woche aufgelöst. Die Behörden bewerteten die Zusammenkunft als Treffen der verbotenen “Heimattreuen Deutschen Jugend”. Szene-Kenner sehen in der JN-Untergruppierung “IG Fahrt & Lager”, die das Treffen mitveranstaltete, eine Nachfolgeorganisation des braunen Pfadfindervereins.

Möglicherweise soll die Versammlung noch einem ganz anderen Zweck dienen: Am 17. August 1987 nahm sich Rudolph Heß im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis das Leben. Die rechte Szene zweifelt den Selbstmord an, glaubt stattdessen mehrheitlich an eine Ermordung des damals 93-jährigen Hitler-Stellvertreters durch alliierte Kreise. Seit seinem Tod wird Heß in der rechten Szene als Märtyrer verehrt. Neonazis versuchen jedes Jahr, rund um das Todesdatum Gedenkveranstaltungen durchzuführen. Bis ins Jahr 2004 führte der Hamburger Szene-Anwalt Jürgen Rieger in Wunsiedel, wo Heß im Familiengrab bestattet worden ist, Aufmärsche mit mehreren tausend Teilnehmern durch.
Ab 2005 untersagte das zuständige Landratsamt den braunen Spuk. Im Jahr 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in seiner “Wunsiedel-Entscheidung” die Rechtmäßigkeit der Demo-Verbote. Demnach sei Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs verfassungskonform. Die Vorschrift stellt u.a. das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in der Öffentlichkeit unter Strafe, wenn dadurch die Würde der Opfer verletzt wird. Möglicherweise könnte die geplante NPD-Kundgebung am 20. August vor dem Hintergrund dieser Rechtsgrundlage verboten werden.

Nähere Details zu der geplanten Versammlung sind bisher nicht bekannt. Die Stadtverwaltung möchte sich hierzu offiziell frühestens am Freitag äußern. Aus Verwaltungskreisen sickerte aber bereits durch, dass dem Ordnungsamt eine entsprechende Anmeldung vorliegt.

Das zivilgesellschaftliche Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” möchte sich deshalb zeitnah treffen, um Gegenprotest zu organisieren. “Das Aktionsnetzwerk hat das sächsische Versammlungsgesetz immer abgelehnt”, so Pressesprecherin Juliane Nagel. “Wenn ausgerechnet Neonazis dieses Thema nun ausnutzen wollen, wird das Aktionsnetzwerk natürlich zeigen, dass zivilgesellschaftlicher Protest wirksamer ist als repressive Gesetze.”

VGWortLIZ

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