Um das Wettbewerbsverfahren zur Vergabe der Stromkonzessionen in 14 eingemeindeten Leipziger Ortsteilen rechtssicher zum Ende bringen zu können, werden sich Verwaltung und Stadtratsfraktionen weitere Zeit für Beratungen nehmen. Das teilt die Stadtverwaltung am Mittwoch, 18. September, mit. Das Thema wurde daher in der Ratssitzung am 18. September nicht behandelt.

Diese Verschiebung gebe Verwaltung und Stadtrat auch die Möglichkeit, sich unter anderem mit der am Dienstag, 17. September, getroffenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Leipzig eingehend zu befassen. Grundlage der Gerichtsentscheidung war ausschließlich die Darstellung durch die Mitteldeutsche Energie AG (enviaM). Die Stadt hatte bisher nicht die Möglichkeit, ihre Sichtweise dem Gericht vorzutragen. Nach Auffassung der Stadt hat das Gericht auf Grundlage einseitiger und veralteter Darstellungen entschieden. Das Verfahren ist diskriminierungsfrei. Es wurden keine Veränderungen bei den Bewertungsmaßstäben und -kriterien vorgenommen.

Hintergrund ist die geplante Neuvergabe für die Stromkonzessionen in den 14 eingemeindeten Ortsteilen für die kommenden 20 Jahre. Bisher hat enviaM, ein Unternehmen der RWE AG, die Konzession inne. Der Vergabe des Konzessionsvertrages geht ein umfangreiches, detailliertes und diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren nach europarechtlichen Vorgaben voraus. Die eingegangenen Angebote wurden von zwei spezialisierten Kanzleien im Auftrag der Stadt anhand der einheitlich vorgegebenen Kriterien geprüft.

Und die Verwaltung betont: Der Gesetzgeber sieht für die Zuschlagsentscheidung des Stadtrates einen Beurteilungsspielraum vor, in dessen Grenzen die Entscheidung zu treffen ist.

Denn die beiden Angebote von enviaM und Stadtwerke Leipzig lagen auch in der Punktebewertung nur knapp auseinander. Heißt: Der Stadt liegen zwei Angebote vor, die die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllen.

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