Immer zu Quartalsende ist klar, wie viel Geld der Freistaat Sachsen für sein Landesbank-Desaster diesmal zahlen muss. Dann hat das Finanzministerium die letzten Ausfallmeldungen geprüft und die nächste Rate überwiesen. Im dritten Quartal 2014 hat der Freistaat Sachsen nun eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von 28,6 Millionen Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages vom Finanzministerium informiert, teilt dieses mit.

Betont aber auch gleich: “Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet”, was natürlich nicht ganz genau so ist, wie es da steht. Denn: “Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 30. September 2014 auf rund 1,11 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der Höchstbetragsgarantie von rund 1,57 Milliarden Euro daher vollständig abgedeckt.”

Die “Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz” aber kommen direkt aus dem Haushalt. Rund 450 Millionen Euro sind das, die auf Grundlage des “Garantiefondsgesetzes” noch abgezweigt werden müssen. Ausgezahlt hat Sachsens Finanzminister an die Fondsverwalter schon 1,218,6 Millionen Euro. Etwas knapper formuliert: 1,2 Milliarden. Mit den 128 Millionen, die jetzt fällig wurden, hätte man locker eine neue Schule mit allem Drum und Dran bauen können.

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