Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig hat heute (13. Februar) unter Berücksichtigung der aktuellen polizeilichen Einschätzung die für Montag, 16. Februar, im Zeitraum von 19 bis 22 Uhr geplante Demonstration von „Legida – Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ mit anschließendem Aufzug durch die Innenstadt per Bescheid auf eine stationäre Kundgebung mit Auftakt und Abschlusskundgebung auf dem Augustusplatz beschränkt.

Vorliegend gilt das Erstanmelderprinzip. So war insbesondere der unter dem Motto „Willkommen in Leipzig – eine weltoffene Stadt der Vielfalt“ angemeldete Aufzug des Superintendenten der Evangelischen Kirche, Henker, zu berücksichtigen, welcher bereits am 5. Januar die Route über den Innenstadtring angemeldet hatte. Ein Aufzug von Legida ist somit ausgeschlossen.

Die Beauflagung einer stationären Versammlung auf dem Augustusplatz ist das mildeste Mittel, um dem Versammlungsanmelder vorliegend das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dennoch zu gewährleisten. Es liegen nach derzeitigem Stand fünf Anmeldungen für Gegendemonstrationen am 16. Februar vor.

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