Der VBuW Nahrungsmittel und Gastronomiebranche e.V. (VBuW) hat den ersten Rechtsstreit wegen eines Wettbewerbsverstoßes aufgrund Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns vor dem Landgericht Berlin erfolgreich geführt. Wir haben argumentiert, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wettbewerbswidrig sind und somit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Denn die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns bringt Wettbewerbsverzerrungen auf dem Beschaffungsmarkt für Arbeitsleistungen und auf dem Absatzmarkt mit sich.

Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 18.06.2015 (AZ: 101 O 60/15, den wir beifügen) jetzt angeschlossen und es dem betroffenen Unternehmer untersagt,

“Arbeitnehmern, die unter den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns fallen, für die von ihnen geleistete Arbeitszeit ein Arbeitsentgelt zu bezahlen, welches unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns nach den Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe – von zur Zeit 8,50 € brutto – je Zeitstunde liegt.”

Nach unserer Kenntnis handelt es sich hierbei um die allererste Entscheidung eines deutschen Gerichts, dass ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetzt wettbewerbswidrig ist und somit auch von Wettbewerbern untereinander abgemahnt werden kann.

Der nicht rechtskräftige Beschluss, den die Berliner Kanzlei der Rechtsanwälte Rosenberger & Koch für uns erwirkt hat, ist somit ein weiterer wichtiger Erfolg für den VBuW im Kampf gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Wir gehen davon aus, dass auch andere Gerichte sich der Auffassung des Landgerichts Berlin anschließen werden und Unternehmer unter Wettbewerbsgesichtspunkten nun selbst vermehrt gegen Mindestlohnverstöße vorgehen werden.

Über VBuW: Der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. ist im September 2014 von den Systemzentralen der Joey´s Pizza (Deutschland) GmbH, der Call a Pizza Franchise GmbH, der Smiley`s Franchise GmbH, der Schroeder & Neumann Franchise GmbH & Co. Kg (Pizza Max Hamburg), der Tele Pizza AG und der Mundfein GmbH gegründet. Ziel des Vereins ist es, zusammen gegen die schwarzen Schafe der Branche vorzugehen, um den gesetzlichen Mindestlohn und faire Wettbewerbsbedingungen branchenweit durchzusetzen. Unter dem Motto Fair-Sein.de bietet der Verein seinen Mitgliedern und Interessenten

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