Weil eine Frau gestern ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung im Hauptbahnhof in Leipzig unterwegs war, wurde sie von der Polizeibeamten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum (GEG BaZe) kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass die 44-Jährige mit gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht wurde.

Das Amtsgericht Stralsund verurteilte die Frau 2019 wegen Hausfriedensbruchs zu 45 Tagessätzen a 10 Euro. Im selben Jahr ordnete das Amtsgericht Aue – Bad Schlema drei Tage Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Bußgelder gegen sie an.

Als die Bundespolizei die polizeibekannte Frau mit zur Dienststelle nehmen wollte, versuchte diese zu flüchten und konnte nur durch Festhalten an der Flucht gehindert werden. Dabei biss die wohnsitzlose 44-Jährige einer Beamtin so sehr in die Hand, dass diese blutete und stark anschwoll.

In Handfesseln wurde die Angreiferin schließlich zur Wache gebracht. Die Polizeibeamtin musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus und ist vorerst dienstunfähig.

Gegen die 44-Jährige, die bereits mehrfach gewalttätig in Erscheinung getreten ist, wurde ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs und Körperverletzung eingeleitet.

Nach Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig wurde sie heute wieder auf freien Fuß entlassen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar