Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Antragsgericht Pirna beantragt, gegen einen 43-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, am 4. Dezember 2021 gegen 11:30 Uhr über einen von ihm genutzten Twitter-Account u. a. mitgeteilt zu haben, dass er Bogenschütze sei, das Schwert recht gut beherrsche und es ihm gelingen sollte, zwei Impfärzte oder Polizisten mitzunehmen, bevor er die Regebogenbrücke betrete.

Bei der Veröffentlichung dieser bis zum Nachmittag des 6. Dezember 2021 einsehbaren Nachricht soll der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass diese Äußerung als Androhung eines Tötungsdelikts zu verstehen und ernst zu nehmen ist. Ebenso soll der Beschuldigte billigend in Kauf genommen haben, dass ein nicht überschaubarer Personenkreis durch die Äußerung beunruhigt würde.

Der Beschuldigte ist geständig. Er ist bislang strafrechtlich geringfügig und nicht einschlägig in Erscheinung getreten.

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