CDU-Stadtrat Lucas Schopphoven kann manchmal ganz schön hartnäckig sein, wenn er das Gefühl hat, dass die Stadt nicht alles erzählt. Wie zum Beispiel bei der Frage, ob Leipzig-Pass-Inhaber nun eigentlich trotzdem ein (ermäßigtes) Deutschlandticket bekommen dürfen, auch wenn sie bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) noch alte Schulden haben. Und er erinnerte sich durchaus richtig, dass das in der Novemberratsversammlung genau so Thema war.
TOP 15.3
In dieser Ratsversammlung wurde eben nicht nur der Beschluss gefasst, dass es auch künftig ein D-Ticket für Leipzig-Pass-Inhaber geben wird, wenn auch zu dem deutlich höheren Preis von 43 Euro pro Monat. Auch ein Punkt aus einem CDU-Antrag wurde beschlossen: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Austausch mit der LVB hinsichtlich Altschulden von Leipzig-Pass-Inhabern zu führen, um den Zugang zum Deutschlandticket zu sichern.“
Da hatte sich Lucas Schopphoven also richtig erinnert. Nur: Was ist dabei herausgekommen?
Die Frage wurde nämlich in der Ratsversammlung am 25. Februar wieder akut, als eine Petition zur Abstimmung stand, die gewünscht hatte: „Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) werden aufgefordert, den Zugang zur ermäßigten Deutschland-Card für Leipzig-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber unabhängig von bestehenden Altschulden zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig als Gesellschafterin soll dafür sorgen, dass soziale Teilhabe nicht von der Schuldenfreiheit abhängig gemacht wird.
Langfristig fordern wir, Mobilität als Grundrecht in der kommunalen Daseinsvorsorge anzuerkennen und auch Menschen in schwierigen Lebenslagen eine faire Nutzung zu ermöglichen. Schlusswort: Die Praxis, Menschen mit Leipzig-Pass aufgrund von Schulden von einem vergünstigten Ticket auszuschließen, ist unsozial, diskriminierend und verhindert gesellschaftliche Teilhabe.
Wir bitten den Stadtrat und die LVB deshalb dringend, diese Regelung zu ändern und allen Leipzig-Pass-Inhaberinnen und -Inhabern das vergünstigte Deutschlandticket uneingeschränkt zugänglich zu machen.“
Denn man kommt ja in den Genuss eines Leipzig-Passes, weil man nur geringe Einkünfte hat und jeden Euro dreimal umdrehen muss. Und manchmal echte Probleme hat, selbst seine Tickets oder Abos bei den LVB zu bezahlen. Da sollten eigentlich aufgelaufene Altschulden nicht das Problem sein, wenn man mit dem Unternehmen eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
LVB sehen keinen Spielraum
Nur geht das ausgerechnet beim D-Ticket nicht, wie die LVB in der von der Stadt vorgelegten Stellungnahme formuliert: „Aufgrund der bestehenden Einnahme- und Ausgleichsmechanismen des Deutschlandtickets, die eine Abführung des vollen Ticketpreises an die Bundesclearingstelle D-Tix erfordern, liegt das Bonitätsrisiko für den städtischen Zuschuss zum ‚Deutschlandticketmit Leipzig-Pass‘ analog der Berechtigungsprüfung, vertraglich zu 100 % bei der Stadt bzw. für den verbliebenen Anteil des Deutschlandtickets zu 100 % bei den LVB und wirkt sich bei Eintritt in voller Höhe negativ auf die Ergebnissituation aus. Darüber hinaus mindern die Forderungsausfälle zu 100 % die Ausgleichszahlungen von Bund und Land.“
Und was bedeutet das in der Praxis? „Die LVB haben für alle Abo-Produkte für Erwachsene eine einheitliche und bundesweit übliche Vorgehensweise, die eine Ticketausgabe ausschließt, wenn offene Schulden gegenüber dem Verkehrsunternehmen vorliegen. Damit liegt keine Diskriminierung von Inhaberinnen und Inhabern des Leipzig-Passes vor.
Eine Ausnahme gilt aufgrund der Priorität der Schülerbeförderung nur für das sächsische Bildungsticket: hier wurde der Grundsatz gefasst, das Bildungsticket auch allen Anspruchsberechtigten zur Verfügung zu stellen, die zwar noch offene Forderungen bei den LVB haben, aber zumindest eine Rückzahlungsvereinbarung abschließen. Bei Erwerb eines Deutschlandtickets sind offene Forderungen mit einer Rückzahlungsvereinbarung jedoch sofort vollständig zurückzuführen.
Ist dies erfolgt, kann ein Deutschlandticket abgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise wird analog beim ‚Deutschlandticket mit Leipzig-Pass‘ angewandt. Sollte eine Rückführung der offenen Forderungen für Leipzig-Pass-Inhaber zum bestehenden Zeitpunkt nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, die Leipzig-Pass Monatskarte für 35 EUR am Automaten zu erwerben.
Die gewählte Praxis wird vor diesem Hintergrund als sachgerecht angesehen; das Vorgehen ist auch bei anderen Verkehrsbetrieben gängige Praxis.“
Erst Schulden begleichen, dann D-Ticket
Das ist dann mal wieder das berühmte Amtsdeutsch, das auch in den Büros der LVB gepflegt wird. Im Klartext heißt das: Wer mit Leipzig-Pass ein ermäßigtes Deutschlandticket haben möchte, muss erst alle seine alten Schulden bei den LVB begleichen. Ausnahmslos.
Die Leipzig-Pass-Monatskarte wäre mit 35 Euro eine preiswertere Alternative. Aber die gilt eben nur im Stadtgebiet von Leipzig, nicht – wie das D-Ticket – darüber hinaus.
Und in gewisser Weise haben die LVB hier auch den Antrag der CDU-Fraktion vom November beantwortet: Es gibt beim D-Ticket keine Kulanz für Altschuldner. Erst müssen die alten Schulden abgestottert sein, dann kann man ein D-Ticket mit Leipzig Pass beantragen. Die Petition wurde dann auch mit sieben Gegenstimmen mit Stadtratsmehrheit abgelehnt.
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