Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (70 und 71 Jahre) Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Der 70-jährige Beschuldigte war bis Mitte 2018 Geschäftsführer von zwei in Dresden ansässigen Gesellschaften, wobei die Muttergesellschaft eine in Dresden ansässige Körperschaft des öffentlichen Rechts war. Der 71-jährige Beschuldigte war bis Anfang 2018 in einer der Gesellschaften Prokurist und in allen drei Gesellschaften kaufmännischer Leiter.

Den beiden sich mittlerweile im Ruhestand befindlichen Beschuldigten liegt gemeinschaftliche Untreue in mindestens 13 Fällen zur Last. Ihnen wird vorgeworfen, sich für ihre Tätigkeiten zwischen 2010 und 2018 gegenseitig nicht gerechtfertigte Gehaltserhöhungen gewährt zu haben, wobei die Beschuldigten gewusst haben sollen, dass die zuständigen Entscheidungsträger der Muttergesellschaft von den Gehaltserhöhungen keine Kenntnis hatten und diese daher auch nicht genehmigt hatten.

Hierdurch soll der 70-jährige Beschuldigte zu Unrecht Leistungen in von ca. 400.000 Euro und der 71-jährige Beschuldigte zu Unrecht Leistungen in Höhe von ca. 26.000 Euro erlangt haben.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Der 70-jährige Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Der 71-jährige Beschuldigte hat den Tatvorwurf bestritten. Haftbefehle wurden gegen die beiden Beschuldigten nicht beantragt, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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