Nach den gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich des Regionalligaspiels der BSG Chemie Leipzig und des 1. FC Lokomotive Leipzig vom 07.05.2022 und den zahlreichen während des Spiels begangenen Straftaten haben Staatsanwaltschaft und Polizei am heutigen Tag im Ergebnis umfangreicher Ermittlungen und auf der Grundlage entsprechender richterlicher Beschlüsse insgesamt 21 Wohnungen, eine Garage sowie einen Geschäftsraum von 20 Beschuldigten und von zwei Personen als Nichtbeschuldigte (sog. Dritten) in Leipzig und Umgebung durchsucht und Beweismittel sichergestellt.

Gegen 14 Beschuldigte wurden im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Bei 13 Beschuldigten wurde auf richterliche Anordnung die Durchführung eines Mundhöhlenabstrichs zur Feststellung des DNA-Musters und zur Identitätsfeststellung in zukünftigen Strafverfahren realisiert.

Im Ergebnis der Ermittlungen der bei der Polizeidirektion Leipzig nach den gewalttätigen Ausschreitungen gegründeten Ermittlungsgruppe wurde ebenfalls am heutigen Tag auf richterliche Anordnung die Öffentlichkeitsfahndung zur Feststellung der Identität gegen insgesamt 39 bisher unbekannte Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung veranlasst. Auf die Medieninformation Nr. 399/22 vom heutigen Tag wird Bezug genommen.

Aufgrund der Schwere der den verschiedenen Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten haben sich die heutigen Maßnahmen im Wesentlichen gegen Anhänger der BSG Chemie Leipzig gerichtet.

Am 07.05.2022 wurden durch mehr als 100 zum Teil vermummte Anhänger der BSG Chemie Leipzig am Ende der ersten Halbzeit als Reaktion auf eine polizeiliche Maßnahme zur videografischen Identifizierung von mutmaßlichen Straftätern die eingesetzten Polizeibeamten mit im Stadion gelagerten Baumaterialien, Tischen, Stühlen und anderen Gegenständen beworfen. Hierbei wurden acht Polizeibeamte verletzt.

Gegen die an diesen Gewalttätigkeiten als Täter oder Teilnehmer beteiligten Personen wird wegen des Tatvorwurfs des gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Gegen weitere Anhänger der BSG Chemie Leipzig wird zudem unter anderem wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot ermittelt.

Bereits im Vorfeld der heutigen Maßnahmen waren einzelne Beschuldigte der BSG Chemie Leipzig identifiziert und wegen des Tatvorwurfs des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung strafprozessualen Maßnahmen unterzogen worden.

Die Ermittlungen zu den gewalttätigen Ausschreitungen werden auch im Hinblick auf den tateinheitlich verwirklichten Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte geführt.

Soweit es durch Anhänger des 1. FC Lokomotive am 07.05.2022 im Stadion zu Straftaten kam, wurden ebenfalls entsprechende Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot, eingeleitet. Die bisherigen Ermittlungen gegen Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig wegen des Tatvorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung insbesondere auch durch das Abschießen von Pyrotechnik in Richtung des gegnerischen Fanblocks mündeten am heutigen Tag in der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld der heutigen Maßnahmen gegen vier Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig als Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot beim Amtsgericht Leipzig jeweils den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Ein Strafbefehl ist nach Erlass bereits rechtskräftig.

Am Abend des 07.05.2022 war es in Leipzig-Probstheida zudem zu einem gewalttätigen Übergriff, mutmaßlich durch Anhänger der BSG Chemie Leipzig, auf einen Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig gekommen. Diesem wurde unter Ausnutzung der körperlichen Gewalteinwirkung eine Geld-Karte entwendet, welche durch die Täter noch am selben Abend in einem Lokal in der Leipziger Südvorstadt unter Nutzung der Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens eingesetzt wurde, so dass dem Opfer ein entsprechender Schaden entstand.

Im Zusammenhang mit den bisher gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung geführten Ermittlungen fanden auf richterliche Anordnung am heutigen Tag entsprechende Durchsuchungsmaßnahmen nach Beweismitteln statt. Die Ermittlungen richten sich bisher gegen Unbekannt.

Im Ergebnis der heutigen Maßnahmen wurden auf Grundlage der richterlichen Beschlüsse insbesondere Mobiltelefone, Speichermedien, Beleidungs- und Vermummungsgegenstände sichergestellt, welche als Beweismittel für die vorliegenden Ermittlungen von Bedeutung sein können.

Soweit im Rahmen der Durchsuchungen bei einzelnen Beschuldigten unter anderem Hieb- und Stoßwaffen, Betäubungsmittel, Pyrotechnik, Farbspraydosen und Schablonen für Graffiti als Zufallsfunde sichergestellt worden sind, wird durch die Staatsanwaltschaft die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren geprüft.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse, der am heutigen Tag erlangten Beweismittel und unter Mithilfe der Öffentlichkeit weitere bisher unbekannte Täter der gewalttätigen Ausschreitungen vom 07.05.2022 identifiziert werden können.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an und werden mit Hochdruck fortgeführt. Die Ermittlungen umfassen auch weitere im Zusammenhang mit dem Ortsderby vom 07.05.2022 vor und nach dem Spiel begangene Straftaten. Insoweit wird auf die Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 203/22 vom 08.05.2022 Bezug genommen.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar