In den letzten Wochen rollte eine Streikwelle der Länderbeschäftigten durch Deutschland. Warnstreiks an Universitäten, Universitätskliniken, des Personals von Landesforstbetrieben und vieler anderer Landeseinrichtungen forderten mehr Gehalt, bessere Arbeitsbedingungen und in Ostdeutschland die überfällige Angleichung von Ost und West.

Am Morgen des 15. Februar kam die Nachricht, dass sich die Tarifparteien geeinigt hätten. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), als Arbeitgeber, und die Gewerkschaften fanden einen Kompromiss. Ist damit alles wieder in Ordnung?

Was waren die Forderungen der Gewerkschaften?

ver.di forderte für die Beschäftigten aller Bundesländer außer Hessen sieben Prozent mehr Geld, mindestens aber 300 Euro. Nachwuchskräfte sollen 200 Euro pro Monat mehr bekommen, zudem wird ihre unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung gefordert.

Die Zeitzuschläge sollen um 20 Prozentpunkte erhöht werden, bei einer Laufzeit des neuen Tarifvertrags im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) von zwölf Monaten. Eine weitere Forderung war der Abschluss eines Tarifvertrags für studentische Mitarbeiter (TV Stud).

Besonders wurde von den Gewerkschaften kritisiert, dass die Arbeitgeber ihr Angebot mit „Inflationsausgleich mit einem Schnaps obendrauf“ formulierten.

Wie lautet der Kompromiss?

Es gibt 5,8 Prozent mehr Gehalt. In einem ersten Schritt erhöht sich der Lohn zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro monatlich, zum 1. März 2027 gibt es 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 noch einmal 1 Prozent mehr. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Januar 2028. Es gibt aber noch andere Ergebnisse.

Um die Ergebnisse des Tarifkompromisses einordnen zu können, haben wir Kontakt mit ver.di und GEW aufgenommen. Die Antwort von ver.di steht noch aus, Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der GEW in Sachsen, war schnell zu einem Gespräch bereit. Wir sprachen am 16.02. per Zoom.

Gespräch mit Burkhard Naumann

Vielen Dank, dass es so schnell geklappt hat. Es wurde ein Kompromiss zwischen der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften getroffen. Würdest Du diesen als tragfähig für die GEW bezeichnen?

Gesprächspartner Burkhard Naumann auf der Demonstration am 21.01.2026. Foto: Thomas Köhler
Gesprächspartner Burkhard Naumann auf der Demonstration am 21.01.2026. Foto: Thomas Köhler

Er ist tragfähig, dazu muss man sehen, dass wir bei der Tarifverhandlung vor allem damit beschäftigt waren, Verschlechterungen abzuwehren. Das muss man deutlich so sagen. Dieser Teil ist uns gelungen, das heißt aber auch – so ist nun mal das Spiel von Tarifverhandlungen –, dass wir andere Dinge jenseits der Entgeltforderungen nicht durchsetzen konnten.

Das heißt, wir haben auf der einen Seite das Thema Entgelterhöhung, dafür kann und darf man streiken und dafür haben wir auch gestreikt. Es gibt auch Dinge, die im ungekündigten Zustand sind, über die hier ganz lange verhandelt wurde. Du hast es ja wahrscheinlich mitbekommen, dass es eine Verlängerung gab.

Ursprünglich die Verhandlungsrunde für den 11. und 12. Februar angesetzt. In den letzten Wochen wurde schon klar, dass man wahrscheinlich bis zum 13. verlängern wird. Am Ende haben wir dann noch in der Nacht auf den 14. das Tarifergebnis diskutiert.

Tatsächlich war es keine leichte Entscheidung, dem Ganzen zuzustimmen. Es ist halt ein wirklich schwieriger Kompromiss. Letztlich ist der Abschluss mit Blick auf den harten Widerstand der Arbeitgeber aber eine deutlich positive Entwicklung für die Landesbeschäftigten.

Der alte Tarifvertrag ist von 2023. Wenn man jetzt nur auf die Zahlen schaut, dann wäre ja die erste Tranche der Gehaltserhöhungen, also 2,8 % zum 1. April, nicht einmal ein „Inflationsausgleich mit einem Schnaps obendrauf“. Stimmt das so?

Das stimmt nicht. Wir hatten nach dem letzten Tarifabschluss Tariferhöhungen, darauf haben die Arbeitgeber immer wieder verwiesen. Die letzte Tariferhöhung von 5,5 % war im Februar 2025. Das war ein relativ großer Schritt, oberhalb der Inflationserwartung. Jetzt kommen im April 2,8 % obendrauf und Anfang 2026 noch einmal 2,0 %. Das Problem ist natürlich: Man weiß vorher nicht, wie sich die Inflation entwickelt.

Der dritte Schritt im neuen Tarifvertrag im Januar 2028 ist zwar mit 1,0% sehr gering. Man muss aber bedenken, dass im gleichen Monat auch die Friedenspflicht endet. Das heißt, dass wir dann sofort versuchen werden, für das Jahr 2028 entsprechend nachzuziehen. Also, man kann ganz klar sagen: Die 5,8 % sind deutlich mehr als die Inflationserwartung von ca. 4,2 %, aber es ist natürlich kein Tarifabschluss, wo wir gleich die Konfettikanone rausholen.

Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte (TV Stud) wurde von der Arbeitgeberseite abgelehnt, es gibt aber höhere Stundenlöhne, oder?

Genau, die Mindeststundenentgelte wurden erhöht. Wie der Name schon sagt, gibt es da noch eine Abstufung nach oben, aber die steht im Tarifabschluss nicht drin, wird aber angewendet. Das heißt, wenn man zum Beispiel als wissenschaftliche Hilfskraft arbeitet, hat man noch mal höhere Stundenentgelte. Das Hauptproblem ist, dass verschiedene Dinge, wie beispielsweise Urlaub, nicht einklagbar sind, wenn man keinen Tarifvertrag hat.

Man kann es schon als skurril bezeichnen, dass die Arbeitgeber keinen Tarifvertrag wollen, aber auch hier auf einer Friedenspflicht bestehen. Es wurde aber wieder vereinbart, dieses Thema in der nächsten Tarifrunde abermals aufzurufen. Nach Rückmeldung unserer Studis sind die Erhöhungen nicht marginal und es bleibt der Abstand zum Mindestlohn gewahrt.

Das Hauptproblem ist weiterhin: Es gibt keine einklagbare Urlaubsregelung und keine einklagbare Mindestvertragslaufzeit. Das ist ein großes Problem, wie es auch eine bundesweite Befragung unter studentischen Beschäftigten zeigt. Es gibt dazu auch sächsische Zahlen, die zeigen, dass die Mindestvertragslaufzeiten, obwohl es die ja schon beim letzten Tarifabschluss gab, permanent unterlaufen werden.

Beim Urlaub ist das Problem, dass viele immer wieder diesen nacharbeiten müssen, weil man keinen Urlaubsanspruch wirklich geltend machen kann. Das sind Probleme, mit denen Studis immer noch kämpfen.

Es gibt aber auch gute Nachrichten, ich denke da an die Angleichung Ost-West. Worum geht es da genau?

Ein Durchbruch wurde beim Thema Ost-West-Angleichung der Kündigungsschutzregelung erreicht. Es ist schon irre, dass man 36 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch von den Tarifgebieten Ost und West spricht. Die Arbeitgeber wollten am liebsten, die im Tarifgebiet West geltenden Kündigungsschutzregeln auch dort streichen, diese hätten ja so eine alte Historie. Jetzt gilt auch hier im Osten, dass man, wenn man 40 Jahre alt ist, oder 15 Jahre beim Arbeitgeber ist, einen besseren Kündigungsschutz hat. Das ist ein Erfolg.

Die Angleichung der Arbeitszeiten in den Unikliniken in Ost und West, an das West-Niveau, ist für ver.di auch ein historischer Erfolg.

Man muss natürlich auch sehen, dass jede Tarifrunde ihre Besonderheiten hat. Wenn man mal vorausdenkt: Wir haben nächstes Jahr wieder eine Tarifrunde von Bund und Kommunen. Da hat dieser Abschluss natürlich eine gewisse Strahlkraft, während der alte Abschluss bei Bund und Kommunen auf diese Runde bezüglich der Entgelterhöhung Strahlkraft hatte.

Wir halten jetzt im Länderbereich mit den Tariferhöhungen von Bund und Kommunen Schritt. Das war uns wichtig. Es ist zu hoffen, dass das Thema Ost-West-Angleichung beim Kündigungsschutz, auch beim TVÖD Strahlkraft entfalten wird. Das werden wir auf jeden Fall in die Debatte für nächstes Jahr mitnehmen.

Gerade im Kommunalbereich, besonders bei den Kitas, wünschen wir einen besseren Kündigungsschutz auszuhandeln. Also von daher ist das nicht nur ein wichtiges Signal, sondern es ist schon eine historische Errungenschaft, auch wenn das eigentlich schon seit mindestens 20 Jahren erledigt sein müsste.

Sieht man auf die Mitteilung von ver.di, dann müssen jetzt die Gewerkschaftsmitglieder noch über die Annahme des Tarifvertrags entscheiden. Kann der noch abgelehnt werden?

Auch wir machen hier in Sachsen dazu Mitgliederversammlungen und eine Mitgliederbefragung. Ich persönlich gehe davon aus, dass der Tarifabschluss so Bestand haben wird.

Burkhard, ich danke Dir für Deine Einschätzung.

Fazit: Auch wenn die Gewerkschaften nicht alles durchsetzen konnten, gibt es Verbesserungen für die Beschäftigten. Die Anfrage nach einer Einschätzung von ver.di Leipzig steht noch aus. Sollte es zu einem Gespräch kommen, werden wir dieses auch veröffentlichen.

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