Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln weiterhin gegen eine in Sachsen ansässige Ärztin u. a. wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in einer Vielzahl von Fällen.

Ihr wird vorgeworfen, seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.

Die Ausstellung der Atteste soll hierbei im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein.

Die Beschuldigte soll hierdurch Einnahmen in Höhe von mindestens 60.000 Euro erzielt haben.

Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten erfolgten bereits im März 2022 und im Februar 2023. Hierbei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Aufgrund der durch die Durchsuchungen und weiterer Ermittlungen gewonnener Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in mehreren Bundesländern agierte.

Hierbei soll die Beschuldigte sogenannte Sammeltermine durchgeführt haben, bei denen sie auf Bestellung einer Vielzahl von Personen Gefälligkeitsatteste im Minutentakt gegen Zahlung in Höhe von mindestens 25 Euro pro Attest aushändigte. Diese Termine erfolgten in Zusammenarbeit mit Heilpraktikern, teilweise sogar mit Bestattungshäusern, die der Beschuldigten gegen Gewinnbeteiligung nicht nur ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellten, sondern auch im Vorfeld die Organisation der Termine und die Weiterleitung der Bestellungen übernahmen.

Aus Gründen der Beweissicherung und Beweisführung, insbesondere auch für das Hauptverfahren gegen die beschuldigte Ärztin, erfolgten bereits am 29.09.2022 umfangreiche Durchsuchungen in mehreren Bundesländern (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 30.09.2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Nunmehr hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden in weiteren Verfahren Durchsuchungsbeschlüsse für 142 Objekte (131 in Bayern, drei in Baden-Württemberg, zwei in Sachsen, eins in Berlin, eins in Hamburg, eins in Hessen, eins in Rheinland-Pfalz, eins in Sachsen-Anhalt und eins in Thüringen) erlassen.

Die Durchsuchungen wurden am 20.06.2022 realisiert. Dabei wurden insgesamt 174 unrichtige Atteste sichergestellt. An den Durchsuchungsmaßnahmen waren 364 Polizeibeamte beteiligt.

Die Auswertung des sichergestellten Beweismaterials wird durch die Ermittlungsgruppe „Atteste“ der Polizeidirektion Dresden erfolgen, die derzeit aus sieben Beamten besteht. Die Ermittlungsgruppe wird auch die Bearbeitung der vielen Folgeverfahren wahrnehmen, die gegen die Inhaber der Atteste wegen des Verdachts der Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie gegen die Organisatoren der Sammeltermine wegen des Verdachts der Beihilfe zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu führen sind.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar