Am 9. März 2023 ereignete sich gegen 10.45 Uhr auf der Bundesstraße 87 in Richtung Torgau in Höhe der Ortslage Eilenburg/Landkreis Nordsachsen ein schwerer Verkehrsunfall, an dem vier Pkw und ein Lkw beteiligt waren und in dessen Folge vier Unfallbeteiligte verstarben und vier weitere zum Teil schwer verletzt worden sind.

Als mutmaßlicher Unfallverursacher und damit Beschuldigter konnte der zum damaligen Zeitpunkt 18-jährige Fahrer eines der unfallbeteiligten Pkw ermittelt werden. Dieser wurde bei dem Unfallgeschehen selbst schwer verletzt und war zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis.

Im Ergebnis umfangreicher Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und auf der Grundlage des verkehrsunfallanalytischen Gutachtens eines Sachverständigen ist die Staatsanwaltschaft der Überzeugung, dass der nunmehr 19-jährige Beschuldigte infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Unfall und die sich hieraus ergebenden weiteren schweren Folgen fahrlässig verursacht hat. Das Fahrzeug des Beschuldigten wies nach den gutachterlichen Feststellungen zum Unfallzeitpunkt keine technischen Mängel auf.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Unfall vom 9. März 2023 im Januar 2024 gegen den Beschuldigten wegen der Tatvorwürfe der fahrlässigen Tötung in vier Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Anklage zum Amtsgericht Leipzig -Jugendschöffengericht- erhoben.

Die Anklage hat zudem noch einen weiteren Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Oktober 2022 zum Gegenstand, bei dem der Beschuldigte sich darüber hinaus nach schuldhafter Verursachung eines Verkehrsunfalls mit eingetretenem Sachschaden an einem anderen Pkw unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll, sowie einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Januar 2023.

Auskünfte zu Einzelheiten der Ermittlungen und insbesondere zum unfallanalytischen Gutachten können derzeit nicht erteilt werden, da sonst in unzulässiger Weise der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme vorgegriffen werden würde.

Der in Leipzig wohnhafte Beschuldigte war zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten Jugendlicher bzw. Heranwachsender. Aufgrund dessen wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes die Anklage zu dem für den Wohnsitz des nunmehr Angeschuldigten zuständigen Amtsgericht Leipzig erhoben.

Das Amtsgericht hat nach Anklageerhebung und vor Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Fragen zum aktuellen Stand und den weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden daher an die Pressestelle des Amtsgerichts Leipzig erbeten.

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