Bei Geldautomatensprengungen spricht man nicht ohne Grund von einem „Bankraub 2.0“. Im Jahr 2022 waren bundesweit insgesamt 48 Banküberfälle zu verzeichnen, im Vergleich zu fast 500 Geldautomatensprengungen. In Sachsen wurden im Jahr 2022 zehn Geldautomaten gesprengt. Im Jahr 2023 waren es im Freistaat nur noch sieben Fälle gegenüber reichlich 460 Geldautomatensprengungen bundesweit.

Das Landeskriminalamt Sachsen hat heute zu einem thematischen Praxisdialog zwischen Polizei und Banken/Sparkassen eingeladen. Das Gefahrenpotenzial im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen ist enorm gestiegen, auch wenn die Fallzahlen in Sachsen nicht so hoch wie in anderen Bundesländern sind.

Innenminister Armin Schuster hat bei der Eröffnung des Praxisdialoges betont: „Wir haben Geldautomaten-Sprengungen verstärkt im polizeilichen Fokus. Für die Bekämpfung der Straftaten arbeiten Bund und Länder auf der Basis einer gemeinsamen Richtlinie. Unser Landeskriminalamt wird den Banken seine Erkenntnisse zu den Entwicklungen im Bund und in der EU zur Verfügung stellen, dazu gehören auch baulich-organisatorische Präventionsmaßnahmen.“

Die teils hochprofessionellen Täter, meist aus den Niederlanden, verursachen mit ihren Sprengungen nicht nur hohe wirtschaftliche Schäden. Immer wieder gefährden die Täter Anwohner, unbeteiligte Dritte und die Einsatzkräfte vor Ort. Da derzeit vermehrt Festsprengstoffe anstatt Gasgemische eingesetzt werden, erhöht sich das Schadenspotential noch einmal enorm, besonders im Hinblick auf die Gefährdung von Leib und Leben.

In der Bundesrepublik Deutschland existieren für Kreditinstitute derzeit keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen zur zusätzlichen Absicherung von Geldausgabeautomaten. Es ist ein wiederkehrendes Thema der Innenministerkonferenz. Ein „Runder Tisch Geldautomatensprengungen“ hat am 8. November 2022 unter Federführung des Bundesinnenministeriums (BMI) mit Vertretern der deutschen Finanzwirtschaft eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sich auf die schnellstmögliche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Geldausgabeautomaten verständigt wurde.

„Die Fortführung des Praxisdialogs zwischen Polizei und Kreditwirtschaft ist notwendig und erforderlich«, erklärte Sonja Penzel, die Präsidentin des Landeskriminalamtes in ihrem Schlussstatement und betonte: »Das Landeskriminalamt Sachsen kann hier die interessierten Kreditinstitute bei einer gemeinsamen Risikoanalyse der Geldautomatenstandorte unterstützen und individuelle Präventionslösungen entwickeln.“

Weiterführende Informationen:

Der Einladung des Landeskriminalamtes Sachsen folgten Vertreterinnen und Vertreter des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, der Volks- und Raiffeisenbanken, des Genossenschaftsverbandes, der Deutschen Bank und Repräsentanten der Öffentlichen Versicherungen Sachsen. Zudem haben auch Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, der Landespolizeien und Angehörige der niederländischen Polizei teilgenommen.

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