Von Herrn Schulze-Weil: Sehr geehrter Herr Engelmann, die Pressemitteilung 87/2014 der Linken trägt den Titel: "Was ist unklar an der Politik der Linken bezüglich der Gewässernutzung?" und schließt mit den Worten "Die Linke hat dann das Leipzig Boot favorisiert, bei dieser Position ist sie in allen Auseinandersetzungen geblieben."

In der Tat hat Frau Dr. Jennicke auf dem LVZ Wahlforum am 15. Mai 2014 in der LVZ Kuppelhalle exakt diese Position vertreten, – was ich persönlich sehr begrüße, und die LVZ hat dies am 17. Mai ja auch so berichtet.

Unklar geblieben ist allerdings, auf welcher rechtlichen Grundlage die Linke durchsetzen will, dass auf Leipziger Gewässern als motorisierte Boote nur LeipzigBoote zugelassen sein werden: durch Einschränkungen nach einer Schiffbarkeitserklärung – welche nach novelliertem Sächsischen Wassergesetz auf den Seen automatisch mit Erklärung der Fertigstellung eintritt; – oder über Ausnahmegenehmigungen zum Gemeingebrauch, so wie es derzeit auf allen Gewässerflächen (Stadt Leipzig und Seen) gehandhabt wird – wissend, dass dazu für die Stadt Leipzig Handlungsbedarf insofern entsteht, als dass sie bei der zuständigen Wasserbehörde dies für die Seen beantragen müsste.

Als organisierter Kanusportler favorisiere ich übrigens ausdrücklich die Beibehaltung der Nutzung der Leipziger Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs, und ich bin mir sicher, dass der Stadtrat und die Verwaltung weiterhin verantwortungsbewusst über eventuell zu erteilende Ausnahmegenehmigungen befinden wird.

Ihrer Antwort sehe ich mit Spannung entgegen.

Herzliche Grüße
D. Schulze-Weil

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