Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 bleiben die Fahrzeiten im Vergleich zum Vorjahr auf allen Linien der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) nahezu unverändert. „Durch kleinere Anpassungen konnte in den letzten Jahren eine deutliche Anschlussverbesserung für alle Strecken erzielt werden.“, so Henning Weize, Geschäftsführer der Mitteldeutschen Regiobahn. „Eine erneute Überarbeitung der Fahrzeiten ist daher zum Fahrplanwechsel 2021/22 nicht erforderlich.“

Die Fahrzeitänderungen bei den Linien RE 6 Leipzig – Chemnitz, RB 110 Leipzig – Döbeln sowie im Elektronetz Mittelsachsen (RB 30, RE 3 und RB 45) liegen im Minutenbereich. Auf den Linien Dresden – Chemnitz – Zwickau (RB30) – Hof (RE3) und im Streckenbereich der RB 45 Chemnitz – Riesa – Elsterwerda sollen künftig mehr Fünfteiler als bisher zum Einsatz kommen. Damit möchte man die Kapazitäten bei Schülerverkehren und in stark frequentierten Pendlerzügen nachhaltig erhöhen.

Aufgrund von bereits angekündigten Großbaustellen seitens der DB Netz AG wird es im kommenden Jahr vor allem im Elektronetz Mittelsachsen zu Beeinträchtigungen mit Fahrzeitänderungen und Schienenersatzverkehr kommen. Im MRB-Newsletter sowie auf der MRB-Webseite unter www.mitteldeutsche-regiobahn.de wird dazu regelmäßig informiert.

Zum 12. Dezember geht das VVO-Dieselnetz, welches die MRB die letzten zwei Jahre im Rahmen einer Notvergabe betrieben hatte, an die DB Regio AG über. Dazu zählen die Linien RB33 Dresden-Neustadt – Königsbrück, RB34 Dresden Hbf – Kamenz (Sachs), RB71 Pirna – Neustadt (Sachs) – Sebnitz (Sachs), RB72 Heidenau – Kurort Altenberg (Erzgeb) sowie RE19 (Wanderexpress) Dresden Hbf – Heidenau – Kurort Altenberg (Erzgeb). Zur Betriebsübernahme gibt es für die Fahrgäste aufgrund der Ausschreibung Neuerungen, wie die Umwandlung der Linie RB 34 in die S-Bahn-Linie S 8 mit entsprechenden Fahrplanverbesserungen sowie zukünftig modernisierte Züge u.a. mit W-Lan.

Im Zusammenhang mit den Veränderungen zum Fahrplanwechsel weist die MRB ausdrücklich auf die deutschlandweit geltende 3G-Regelung für den ÖPNV hin, welche auch stichprobenartig kontrolliert wird. Außerdem besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, in Sachsen sind aktuell FFP2 / KN 95 Masken vorgeschrieben. Weiterhin wird in den Zügen der MRB im Rahmen der Möglichkeiten auf die Einhaltung der Abstandsregeln geachtet. Damit tragen wir zur Sicherheit sowohl unserer Fahrgäste als auch unserer Mitarbeiter bei.

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