Die Sächsische Staatsregierung hat heute beschlossen, den nach Abschluss des Anhörungsverfahrens überarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen. Mit der auch im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform soll ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden.

Als eine wesentliche Neuerung ist größere Durchlässigkeit angedacht. Der Öffentliche Dienst im Freistaat soll sich dem externen Fachkräftemarkt öffnen und damit dem wachsenden Fachkräftemangel entgegensteuern. Um für externe kluge Köpfe attraktiv zu sein, ist u. a. die Möglichkeit der Mitnahme der erworbenen Versorgungsanwartschaften vorgesehen.

Als weitere wesentliche Neuerung sollen in den Besoldungsordnungen A und R die sog. Dienst- bzw. Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Dabei wird die bereits im geltenden Recht verwirklichte Verknüpfung von beruflicher Erfahrung und Bezahlung durch eine stärkere Individualisierung deutlicher betont. Zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden.

Ferner wird durch Anhebung der Stellenobergrenze für Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen in A13/E13 von derzeit höchstens 35 Prozent auf bis zu 66 Prozent die Grundlage für eine verbesserte Einstufung geschaffen. Dies dient der Sicherung der Qualität der künftigen Oberschulen und der Attraktivität des Lehrerberufs. Daneben erfolgt eine Neuregelung der Professorenbesoldung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die Möglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand erweitert werden. Ebenfalls mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform Akzente bei der Familienförderung. Mütter oder Väter sollen zukünftig aus familiären Gründen bis zu 15 Jahre (statt bisher 12) in Teilzeit beschäftigt bleiben oder sich beurlauben lassen dürfen. Zusätzlich ist eine Erhöhung des Kinderanteils im Familienzuschlag um 30 Euro pro Kind vorgesehen.

Ein weiteres Novum soll ein Anreizsystem für lebenslanges Lernen sein. Bedienstete, die sich neben ihrer Berufstätigkeit durch Fortbildung ständig weiter qualifizieren, sollen auch größere Chancen auf Beförderungen haben. Dafür soll es künftig ressortspezifisch zugeschnittene Fortbildungen im Bereich der Führung (z. B. interkulturelle Kompetenz, Teams und Gruppendynamik) geben, die dienstbegleitend absolviert werden können.

Die Staatsregierung schlägt ebenfalls die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezüge zum 1. März 2013 für die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 um 2,65 Prozent steigen, für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013 um denselben Faktor. Im Jahr 2014 erhöhen sich die Bezüge einheitlich zum 1. April um 2,95 Prozent. Die Anwärterbezüge werden zum 1. März 2013 um einen Festbetrag von 50 Euro und am 1. April 2014 um 2,95 Prozent erhöht. Darüber hinaus werden die Anwärterbezüge zum 1. Januar 2015 um weitere 25 Euro erhöht.

Ebenfalls angehoben wird die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kfz für Dienstreisen. Sie steigt u.a. bei einer typischerweise im Außendienst ausgeübten Tätigkeit und dem Vorliegen von triftigen Gründen von 0,30 Euro pro km auf 0,35 Euro pro km.

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