Am 17. Juni ist die Verwaltungsvorschrift Projektmanagement Hochwasser 2013 in Kraft getreten. Sie beschleunigt die Verfahren zur Genehmigung von Baumaßnahmen an Denkmalen, die durch das Hochwasser beschädigt sind. Damit soll der Wiederaufbau betroffener historischer Altstädte im Freistaat schneller realisiert werden können.

Innerhalb von nur zwei Wochen entscheiden Projektgruppen abschließend über geplante Baumaßnahmen. Die Gruppen sind besetzt mit unterer Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege und weiteren Behörden, die in der Sache zuständig sind.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Innenminister Markus Ulbig: “Für mich stehen die vielen Denkmale in unseren Städten und Gemeinden für Heimat. Daher müssen wir unsere historischen Altstädte rasch wieder aufbauen. Die Verwaltungsvorschrift setzt den nötigen rechtlichen Rahmen.”

Durch das Hochwasser 2013 sind viele historischen Altstädte, insbesondere Pirna, Meißen und Grimma betroffen (dadurch zum Beispiel in Pirna allein 550 Denkmale). Die Entscheidung im Genehmigungsverfahren ist auch deshalb von außerordentlicher Relevanz, weil nur für genehmigte Vorhaben auch Fördermittel fließen können.

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