Zur heutigen Plenardebatte zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland erklärt Hannelore Dietzschold, seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion: "Der würdevolle Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen ist und muss eine gesamtgesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein.

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland greift dies auf und will Orientierung geben, für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung, damit schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut und umfassend versorgt werden.”

Bei der Charta handelt es sich um eine Selbstverpflichtung, erarbeitet durch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes und der Bundesärztekammer. “Der Freistaat Sachsen und viele weitere Beteiligte haben seit vielen Jahren mehr als deutlich gemacht, dass dies bereits hier gelebt und auch zukünftig realisiert wird”, so Dietzschold weiter.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

So erschien bereits 2001 die erste Konzeption zur Gestaltung der Hospizarbeit. Nach Auffassung Dietzschold habe sich im Laufe der Jahre ein Netz ambulanter Hospiz-Angebote entwickelt und sich insgesamt die stationärer hospizliche wie palliative Versorgung in Sachsen gut etabliert. Mit der zweiten Konzeption aus dem Jahr 2007 wurde dieser erfolgreiche Weg weiter beschritten und auch neue Handlungsfelder erarbeitet. Im Jahr 2012 wurden 2.442 Sterbende von 46 ambulanten Hospizdiensten in Sachsen begleitet. Aktuell gibt es 53 ambulant arbeitende Hospizdienste im Freistaat.

Im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 sind zur Förderung ambulanten Hospizdiensten fast 590.0000 Euro jährlich eingestellt – eine Aufstockung von fast 140.0000 Euro. Zusätzlich fördern die Gesetzlichen Krankenkassen mit 2,4 Millionen diese Arbeit, vor allem im Bereich der Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter. Die über 1.800 ehrenamtlich Tätigen werden damit maßgeblich unterstützt.

“Auf diesen guten Stand dürfen, können und wollen wir uns nicht ausruhen – das gebietet allein schon die christliche Nächstenliebe”, betont Dietzschold. Die CDU-Politikerin dankte den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen sowie den Familienangehörigen für deren Engagement und hohen persönlichen Einsatz zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und auch Angehörigen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar