Die Forderungen des Stadtforums Leipzig in einem Offenen Brief an die Verwaltung und Fraktionen zum Wettbewerb Freiheits- und Einheitsdenkmal vom 28.08.2013 sind halbherzig, helfen nicht weiter und führen deshalb ins Leere. In Teilen wird gebetsmühlenartig wiederholt, was der ehemalige Baubürgermeister Niels Gormsen immer mal wieder in die Debatte bringt, zuletzt im Juli diesen Jahres.

Was soll die Forderung an den Stadtrat, keinen der drei Preisträger zu beauftragen? Dies hätte zur Folge, dass das jetzige Wettbewerbsverfahren beendet ist. Sodann erübrigt sich auch die Forderung im Nachgang zu diesem Beschluss, mit den Fördermittelgebern zu klären, unter welchen rechtlichen und finanziellen Bedingungen ein Denkmal in Leipzig weiter geplant und realisiert werden könnte. In dieser Weise hat sich der Bund klar positioniert.

Derzeit steht gar kein Beschluss zur Beauftragung eines der drei Preisträger an. Vielmehr hat der Stadtrat nunmehr nach dem selbstgewählten und mit den Fördermittelgebern abgestimmten Verfahren zu entscheiden, dass nach dem vor der Sommerpause beendeten künstlerischen Wettbewerb ein Ausschreibungsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) gestartet wird. In diesem Wettbewerbsverfahren wird für den jeweiligen Entwurf die technische Machbarkeit, die Einhaltung der Kosten und der Ausschreibungsbedingungen wie Einhaltung der räumlichen Grenzen des Denkmals und die langjährige Beständigkeit sowie andererseits die Leistungsfähigkeit der Künstler mit ihren Fachplanern überprüft.

Im Ergebnis der zusätzlich eingeschobenen Phase des künstlerischen Wettbewerbs hatte sich die vorläufige Platzierung unter den ersten drei Preisträgern verschoben. Jetzt liegen alle drei Preisträgerentwürfe nach Punkten eng beieinander. Damit könnte sich die endgültige Platzierung nach dem VOF-Wettbewerb noch einmal verschieben. Das war ursprünglich nicht vorgesehen, da der künstlerische Wettbewerb mit 60 % für den ersten Preisträger und mit deutlichen Abständen zum Zweit- und Drittplatzierten zu Buche schlagen sollte. So kann der Eindruck entstehen, dass letztlich das VOF-Gremium über den Siegerentwurf entscheidet.

Seitens der Linksfraktion kann zum aktuellen Vorstoß des Stadtforums nur wiederholt werden, dass sich gemäß den dem Wettbewerb zu grunde liegenden Regularien – die sich an den Richtlinien für Planungswettbewerbe anlehnen – zwar nicht zwingend der Siegerentwurf umzusetzen ist, trotzdem aber zumindest ein Preisträgerentwurf zu realisieren wäre.

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Dabei ist die einstimmige Empfehlung des Preisgerichts zur Ausführung des Siegerentwurfs zu beachten. Im Rahmen der Zusatzphase hatte sich zwar die Reihenfolge der Siegerentwürfe geändert. Trotzdem wurde aber auch in der Zusatzphase die Empfehlung gegeben, dass der Stadtrat den Start des VOF-Verfahrens mit den drei Preisträgern im Herbst beschließt.

Da sich zahlreiche Bürger mit vielen völlig neuen und verschiedenen, aber “alternativlosen Einzelvorschlägen” äußern und zudem viele Leipziger zu den vorhandenen ein zusätzliches Freiheits- und Einheitsdenkmal für überflüssig halten, wäre allenfalls gemäß dem abgelehnten Antrag der LINKEN in einem Bürgerentscheid über die Schaffung eines weiteren Freiheits- und Einheitsdenkmals zu entscheiden.

Nicht nachvollziehbar ist die erstmals von Niels Gormsen geäußerte und vom Stadtforum übernommene Forderung eines monumentalen Denkmals, das an den Maßstäben des Völkerschlachtdenkmals gemessen werden soll. Wir interpretieren die entsprechende Passage, dass ein inhaltlicher, aber kein stadträumlicher und auch nicht die Größe des Völkerschlachtdenkmals als Bezug dienen soll. Ein Monument auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz war im Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen worden, da die Sichtachse vom Rathausturm über die Technische Messe bis zum Völkerschlachtdenkmal frei bleiben soll. Wir teilen die Kritik, dass die großflächige Ausdehnung des Denkmals andere angedachte Nutzungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz nicht zulässt. Offensichtlich wird aber auch im Stadtforum inzwischen akzeptiert, dass nicht das laufende Wettbewerbsverfahren willkürlich verändert werden kann.

Erst nach Abschluss des VOF-Verfahrens werden die vergebenen Punkte mit denen der ersten Wettbewerbsphase addiert. Aus der Höhe der Gesamtpunktzahl ergibt sich die endgültige Platzierung. Der Stadtrat kann daraufhin beschließen, welcher platzierte Entwurf ausgeführt wird. Das beauftragte Büro hat dann aber nicht nur die Pflicht zur Leistungserbringung, sondern auch das Recht dazu erworben. Daher rührt vermutlich auch die Stringenz der Fördermittelgeber, sich auf das eine Verfahren zu beschränken.

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