Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hat heute im Landtag die Einrichtung von Lehrstühlen für Hygiene- und Unfallmedizin sowie Ausbildungsstudiengängen für Facharzt für Hygiene- und Umweltmedizin an den Universitätskliniken in Dresden und Leipzig beantragt.

Dies soll in den Zielvereinbarungen gemäß Paragraf 10, Absatz 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) mit der Technischen Universität Dresden sowie der Universität Leipzig festgeschrieben und entsprechende zusätzliche personelle und finanzielle Mittel zur Erfüllung dieser Zielvorgabe zur Verfügung gestellt werden.

“Im Bereich der Hygiene- und Umweltmedizin besteht in Sachsen ein akuter Mangel an Fachkräften. Seit 1996 wurden lediglich zehn Fachärztinnen und Fachärzte in diesem Bereich weitergebildet. Insgesamt nur 19 Hygieniker sind im Freistaat tätig”, beklagt Annekathrin Giegengack, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

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“Derzeit besitzen von den 36 medizinischen Fakultäten in Deutschland nur noch elf einen Lehrstuhl für Hygiene- und Umweltmedizin. Auch die TU Dresden (1998) und die Universität Leipzig (2004) haben ihre Professur für Hygiene und Umweltmedizin nicht wieder besetzt. Alle Fachleute sind sich einig, die strukturierte curriculäre Fortbildung zum Krankenhaushygieniker kann nur eine zeitlich begrenzte Lösung sein. Die akademische Ausbildung von Fachärzten ist in Sachsen unerlässlich, damit Krankenhäuser und der öffentliche Gesundheitsdienst auch in Zukunft ihrer wichtigen Aufgabe des Infektionsschutzes nachkommen können.”

Der Antrag der Grünen-Fraktion wurde heute innerhalb der Landtagsdebatte ‘Arbeit des sächsischen Netzwerks gegen multiresistente Erreger ausbauen und medizinische Einrichtungen unterstützen’ von der Koalition abgelehnt.

Hintergrund: Im Juli 2011 wurde das Infektionsschutzgesetz im Bundesrat gebilligt. Darin wird bestimmt, dass die Länder Regelungen zur Krankenhaushygiene zu treffen haben. Im Juni 2012 verabschiedete das sächsische Kabinett die ‘Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen’. Wesentlicher Inhalt dieser Verordnung ist die Verpflichtung der betroffenen Einrichtungen – in erster Linie Krankenhäuser – Krankenhaushygieniker zu bestellen, in Abhängigkeit von der Bettenzahl.

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