Das Innenministerium wird über die Wintermonate kein Abschiebemoratorium für Asylbewerber erlassen. Im Jahr 2013 hat die zentrale Ausländerbehörde zusammen mit den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte 1.025 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Im Bundesvergleich hat der Freistaat damit die Spitzenposition eingenommen.

Für die Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg zuständig. Im zweiten Quartal 2013 betrug die Verfahrensdauer im BAMF durchschnittlich 9 Monate (2011: 5,7 Monate, 2012: 5,5 Monate). Um die Bearbeitung der Verfahren zu beschleunigen, hat das BAMF die Fallbearbeiter und Entscheider aufgestockt. Sachsen stellt drei Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für die Arbeit des BAMF in Nürnberg als Unterstützung zur Verfügung. Darüber hinaus setzt sich der Freistaat in den Koalitionsverhandlungen beim Bund für eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer auf drei Monate ein.

Innenminister Markus Ulbig: “Bei steigenden Zahlen erwarten die Menschen effektive Maßnahmen auch von der neuen Bundesregierung. Nach 3 Monaten sollte klar sein, wer hier Schutz und Integration bekommt und wer Deutschland verlassen muss. Bei steigenden Asylbewerberzahlen ist mit Langzeitverfahren niemandem geholfen.”

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