Zur Absetzung der Beratung der Dienstrechtsreform in der heutigen Sitzung des federführenden Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Die Linke, Klaus Tischendorf: Die Behauptung der CDU/FDP-Koalition, dass die Beratung über die Dienstrechtsreform nicht beginnen könne, solange keine Ergebnisse der Verhandlung mit den Gewerkschaften zur Lehrerbezahlung vorliegen, ist ein Ablenkungsmanöver.

Die Koalition sollte das tun, was wir gemeinsam mit den Gewerkschaften schon immer fordern: Endlich einen Tarifvertrag zur Lehrerbezahlung abschließen. Dann könnte die gesetzliche Regelung raus aus dem Dienstrechts-Paket.

Der wahre Grund für die zeitliche Verschiebung ist, dass wohl auch die Koalition erkannt hat, dass die groß angekündigte Dienstrechtsreform handwerklich mit so vielen Fehlern behaftet ist, dass ihre “Notfallreparaturbrigade” länger Zeit braucht, wenigstens die schlimmsten Fehlleistungen zu entschärfen. Bereits zur Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss wurde die grundsätzliche Konstruktion in wesentlichen Punkten von den meisten Sachverständigen als fehlerhaft und nicht zeitgemäß bezeichnet. Die Linke hat deshalb einen umfangreichen Änderungsantrag mit 17 Einzelpunkten eingebracht.

Einige der wesentlichen Änderungen, die unsere Fraktion in ihrem Antrag vorschlägt, sind: Die von der Koalition abgeschaffte Sonderzahlung, das sogenannte “Weihnachtsgeld”, für die sächsischen Beamtinnen und Beamten wird wieder eingeführt. – Auch 23 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit werden Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung als Lehrer 2. Klasse bezahlt, da sie immer noch nicht in die Entgeltordnung nach dem TV-L eingestuft sind. Mit dieser Schlechterstellung muss endlich Schluss gemacht werden.

Wir sind der Überzeugung, dass Stellenausschreibungen als Regelfall vorzusehen sind. Diese Forderung haben DGB, Sächsischer Beamtenbund und die überwiegende Mehrheit der Berufsverbände zur Sachverständigenanhörung ausdrücklich erhoben. Abweichungen sollen nur im engen Rahmen und nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses möglich sein.

Die Linke bleibt konsequent dabei, dass die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand wieder die Vollendung des 65. Lebensjahres ist. Anstatt das Rentenalter nach hinten zu verschieben, ist es Aufgabe der nächsten Jahre, der schon jetzt eingetretenen Überalterung des öffentlichen Dienstes wirksam entgegenzuwirken.

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