Angesichts der Diskussion um die Verwendung der zu erwartenden erheblichen Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und Vorsitzender der AG Medien der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz: "Die sich abzeichnenden Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro in der aktuellen Gebührenperiode 2013-2016 zeigen: Die Rundfunkanstalten haben mit ihren früheren Aussagen zur Aufkommensneutralität des neuen Gebührenmodells ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem.

Mit der Geheimniskrämerei um die tatsächliche Beitragsentwicklung muss Schluss sein. Wir fordern daher einen jährlichen `Rundfunkbeitragsbericht’, der die aktuelle Einnahmenentwicklung transparent darstellt. Ähnlich wie bei den Steuereinnahmen haben die Bürger und Unternehmen ein Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Finanzsituation darstellt. Dabei sind auch die Entwicklungen für die einzelnen Beitragsgruppen wie Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand auszuweisen.

Die Mehreinnahmen sind konsequent an die Beitragszahler in Form eines niedrigeren Rundfunkbeitrages zurückzugeben. Zusätzliche Einnahmen dürfen daher weder für neue kostspielige Projekte noch zur Finanzierung von Pensionslasten der Rundfunkanstalten eingesetzt werden. Die Gebührenentwicklung bietet die Chance, in einem ersten Schritt Ungerechtigkeiten und systemwidrige Überbelastungen zu reduzieren, wie sie beispielsweise bei Zweitwohnungen, Unternehmen mit vielen Filialen oder bei Firmenfahrzeugen auftreten.

Das gegenwärtige Gebührenmodell bleibt aber nur die zweitbeste Lösung, da es in der Erhebung zu kompliziert und zu aufwändig ist – allein der Beitragsservice (ehemals GEZ) kostet pro Jahr 180 Millionen Euro. Ein personenbezogener Medienbeitrag wäre dagegen eine einfache, transparente und gerechte Lösung.

Grundsätzliche spricht sich die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag dafür aus, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder auf seinen Grundversorgungsauftrag mit Informationen, Bildung und Kultur zu konzentrieren. Zusätzliche ausgabenwirksame Projekte wie ein neuer Jugendkanal, aber auch teure Sportrechte und aufwändige Unterhaltsshows dürfen nicht auf Dauer über eine Zwangsgebühr finanziert werden. Die Anzahl der teilweise kaum auf Resonanz treffenden digitalen Spartenkanäle kann erheblich reduziert werden. All dies würde Spielräume für eine langfristig wirkende erhebliche Gebührensenkung schaffen.”

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