SPD und CDU täten gut daran, dem Urteil des EuGH Generalanwaltes Folge zu leisten und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal in die Tonne zu werfen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Unsinn, weiterhin die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden indem ihre Telefon- und Internetkommunikation protokolliert wird, muss korrigiert werden.“
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EU-Generalanwalt: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig
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