In der lange erwarteten Entscheidung billigte das Bundesverfassungsgericht heute zwar die Förderung von Braunkohle in Garzweiler. Zugleich stärkten die Richter jedoch die Rechte Betroffener. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. Jana Pinka: Neu am heute verkündeten Urteil der Verfassungsrichter [1] ist, dass sich Betroffene bereits gegen die behördliche Zulassung des Vorhabens rechtlich wehren können, nicht erst, wenn es um den konkreten bergrechtlichen Betriebsplan geht - also der Bagger praktisch schon vor der Tür steht.

Ein weiterer Knackpunkt – inwiefern hinreichend klar definiert ist, zu welchem konkreten Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf – ist nach hiesiger Auffassung bislang bei “Nochten II” keineswegs hinreichend bestimmt. Mit hinein spielen dabei unter anderem die Gutachten zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit, die zu völlig verschiedenen Ergebnissen führen. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für ein einem unkonkreten “Wohl der Allgemeinheit” dienenden Vorhaben genügt seit dem heutigen Urteil jedenfalls nicht mehr.

Im November hatten knapp 2.200 Menschen eine Petition an das Innenministerium unterstützt – dabei ging es darum, die Rechte Betroffener zu beachten und den vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan nicht zu genehmigen.

[1] Urteil online unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20131217_1bvr313908.html

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