"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig ist, begrüßen wir Grüne ausdrücklich. Der sächsische Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) sollte das Urteil gut studieren. Es ist eine Lehrstunde in Sachen Rundfunkfreiheit", erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, medienpolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

“Herr Beermann hatte zuletzt beim Versuch, den Wunschkandidaten der sächsischen CDU, Bernd Hilder, ins Intendanten-Amt des Mitteldeutschen Rundfunks zu hieven, wenig Achtung gegenüber der Rundfunkfreiheit gezeigt.”

“Das heutige Urteil ist auch für eine Erneuerung des MDR-Staatsvertrags richtungsweisend. Die sächsische Staatsregierung sollte sich zu Anpassungen für eine politikfernere Gremienzusammensetzung beim MDR nicht erst gerichtlich zwingen lassen. Wir Grüne wollen weder einen Schwarzfunk, noch Rotfunk oder Grünfunk, sondern einen unabhängigen Rundfunk. Die Sender sollen über Politik informieren, sie aber auch kritisieren und kontrollieren.”

Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF wurde vom Bundesverfassungsgericht in zweifacher Weise gestutzt. So muss im Verwaltungs- und Fernsehrat der Anteil von Politikern und “staatsnahen Personen” von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werde. Außerdem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates “keinen bestimmenden Einfluss”, so die Formulierung der Richter, mehr ausüben. Die Länder müssen bis 30. Juni 2015 einen neuen ZDF-Staatsvertrag vorlegen.

Wer sitzt im Rundfunkrat?
– 3 Staats-Vertreter
– 9 Parteienvertreter
– 31 Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, Kirchen und Verbände
– gegenwärtig 4 Frauen … (9,3 Prozent)

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