Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen. Diese Entscheidung des Landtages zeugt von einer ökologischen Instinktlosigkeit der gegenwärtig in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich.

Darüber hinaus zeugt dies von Ignoranz gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten, von einem latent vorhandenen falschen Demokratieverständnis und einer damit eng verbundenen Missachtung des Willens von sehr zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Einen derartig unmöglichen Umgang mit der Demokratie bewies Ministerpräsident Tillich u.a. mit seiner Presseerklärung vom 06.06.2013 mit dem Wunsch zur weiteren Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Hochwasserschutz, ohne auf die eigentlichen Ursachen solcher Hochwasser einzugehen.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbänden erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue.

Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet “Leipziger Auensystem” bestehen.

Des Weiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt.

Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.

Neben einem generellen Engagement für die Sache des Schutzes von Natur, Landschaft und Umwelt sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus, ruft der AHA die wahlberechtigte Bevölkerung in Sachsen auf, entsprechend am 31.08.2014 für den Sächsischen Landtag ihre Stimme abzugeben !

Wer sich somit generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: www.aha-halle.de

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