Durch die Wasserschutzpolizeien (WSP) der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen fand vom 29. Mai bis 9. Juni 2014 eine länderübergreifende Schwerpunktkontrolle des Schiffsverkehrs statt. Die Überprüfungen der Wasserfahrzeuge der Berufs- und Freizeitschifffahrt erfolgten zielgerichtet zum Start in die Wassersportsaison 2014 und erstreckten sich vom Himmelfahrtstag bis über die Pfingstfeiertage.

Neben den Fahrzeugen wurden im genannten Zeitraum auch zahlreiche Fahrzeugführer kontrolliert.

Gemeinsame Ziele der länderübergreifenden Kontrolle waren die:

§ Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der Freizeit- und Berufsschifffahrt auf allen Bundes- und schiffbaren Landeswasserstraßen vor dem Hintergrund des zunehmenden Wassertourismus;
§ Bekämpfung des Fahrens unter Einfluss von Alkohol und Drogen;
§ Erhöhung der Sicherheit der Fahrgäste durch die Überprüfung der Besatzungs- und Ausrüstungsvorschriften.

Die Wasserschutzpolizeien der Länder kontrollierten im Zeitraum insgesamt 5.384 Fahrzeuge, davon 263 der Berufsschifffahrt, 5.081 Wassersportfahrzeuge sowie 40 sonstige Fahrzeuge.

Das Land Brandenburg kontrollierte mit 3.043 Fahrzeugen den mit Abstand größten Anteil.

Insgesamt wurden 46 Strafanzeigen und 274 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. In 821 Fällen wurden Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen.

Die Kollegen aus Sachsen-Anhalt erzielten im Laufe ihrer Kontrollen 2 Fahndungstreffer.

37 Bootsführer müssen sich wegen festgestelltem Alkohol verantworten, die Verstöße verteilen sich über den gesamten länderübergreifenden Bereich.

Beitrag der WSP des Freistaates Sachsen

Die Kontrollen der Wasserschutzpolizei Sachsen erstreckten sich auf die Bundeswasserstraße Elbe zwischen der Grenze zur Tschechischen Republik und Dommitzsch sowie auf ausgewählte schiffbare Landesgewässer. Im Freistaat Sachsen wurden insgesamt 450 Wasserfahrzeuge kontrolliert, darunter 421 Sportfahrzeuge und 21 der gewerblichen Schifffahrt. Die Beamten der Wasserschutzpolizei mussten im Zuge der Kontrollen zwei Strafanzeigen und 34 Ordnungswidrigkeitenanzeigen fertigen. In 42 weiteren Fällen konnte das Verfahren gegen die Zahlung eines Verwarngeldes vor Ort abgeschlossen werden. Bei 3 Bootsführern stellten die Kollegen der WSP Alkohol fest.

Besondere Ereignisse während des Kontrollzeitraumes in Sachsen:

§ 315 a, Gefährdung des Bahn-Schiffs- und Luftverkehrs am 29.05.14 (Himmelfahrt)

Die beiden miteinander verbundenen und mit 5 Personen besetzten Vermietschlauchboote fahren sich an der grünen Fahrwassertonne fest und kentern. Alle Personen können sich eigenständig retten bzw. werden von der WSP geborgen. Bei einem der beiden Bootsführer wird ein AAK von 0,5 mg/l festgestellt.

§ 315 a, Gefährdung des Bahn-Schiffs- und Luftverkehrs am 06.06.14

Im Rahmen einer durch die zuständige Behörde genehmigten Floßfahrt kommt es zu einem Zwischenfall am Nachtliegeplatz (Elbe km 49,4 rechtes Ufer der BuWaStr Elbe). Dabei wird laut Aussage des Anzeigeerstatters durch Wellenschlag eines Fahrgastschiffs das Floß beschädigt und die darauf befindlichen Personen gefährdet. Kein Personenschaden, Sachschaden ca. 200,-EUR

Schiffsunfall am 08.06.14 Höhe Ortslage Coswig

Das Gütermotorschiff APOLLO fährt am 08.06.14 als Bergfahrer in Höhe km 72,6 am rechten Ufer außerhalb der Fahrrinne auf Grund und fährt sich fest. Unfallursache ist vermutlich das Fahren außerhalb der Fahrrinne.

Alkoholverstöße:

Fall 1: 0,58 mg/l – 1,16 Promille – folgenlose Trunkenheitsfahrt mit dem Paddelboot auf der Elbe zu Himmelfahrt
Fall 2: 0,43 mg/l – 0,86 Promille – folgenlose Trunkenheitsfahrt mit dem Ruderboot auf der Talsperre Kriebstein

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