Der Deutsche Bundestag hat heute ein "Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen" beschlossen, das es den Bundesländern künftig freistellt, den Mindestabstand zwischen Windrädern und benachbarter Bebauung selbst zu regeln.

Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und der FDP Sachsen: “Wir begrüßen die Regelung, auch wenn die schwarz-rote Einsicht reichlich spät kommt. Längst schon hätten Union und SPD einer entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen zustimmen können. Denn dass der ungezügelte Ausbau von Windkraftanlagen für die benachbarten Grundstücke oftmals eine reine Zumutung ist, liegt nicht erst seit gestern auf der Hand.

Ich appelliere nun an die Länder, das Gesetz – das ja im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist – nicht durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unnötig aufzuhalten. Die Länder, die die neue Freiheit nicht nutzen und ihre Heimat aus ideologischen Gründen weiter mit Windrädern verspargeln wollen, können das ja weiterhin tun, sollen aber bitte nicht den Ländern hineinreden, die das nicht wollen!

Das schwarz-gelbe Sachsen wird die neuen Regelungen in vollem Umfang ausreizen und dabei auch die nunmehr deutlich weitergehenden Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers hinsichtlich der zulässigen baulichen Nutzungen beachten! Die FDP kämpft seit geraumer Zeit für einen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung, der das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage beträgt. Auch wenn die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes in Landesrecht nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause möglich ist – das wird eines der ersten Gesetzgebungsprojekte einer neuen schwarz-gelben Regierung in Sachsen sein, dafür wird die FDP sorgen.”

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