„Massenunterkünfte verlangen allen Beteiligten viel ab – das gilt für Bewohner, Betreuer und den Wachdienst gleichermaßen. Dafür sind klare Regeln notwendig. Der Wachdienst muss in der Lage sein, die Ordnung in der Einrichtung aufrecht zu erhalten. Dazu gehört, dass er gegen aggressive Bewohner vorgehen kann – zum Eigenschutz und vor allem zum Schutz der anderen Bewohner. Wachleute dürfen sich aber nicht als Sheriffs aufspielen. Und selbstverständlich dürfen fremdenfeindliche Einstellungen bei Wachleuten nicht toleriert werden.“
„Eine reine Zertifizierung von Wachschutzunternehmen reicht offenkundig nicht aus. Noch scheint der Grundsatz ‚Verfügbarkeit vor Eignung‘ zu gelten, sowohl bei der Auswahl des Unternehmens als auch bei der Auswahl des Wachpersonals. Das muss sich ändern. Deshalb sollten die Zertifizierungsbedingungen verschärft werden. Zudem rege ich an, dass die Landesdirektion mit dem DRK und anderen Diensten über mögliche Vertragsstrafen spricht, wenn sich solche Vorfälle ereignen. So hätten die Sicherheitsdienste auch eine eigene Motivation, für Ordnung unter ihren Leuten zu sorgen.“