Zum Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Sachsen und Herrn Serge Dorny erklärt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: „Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Wenn dieses Urteil rechtskräftig würde, bestünde der fünfjährige Intendantenvertrag mit Herrn Dorny vorübergehend noch. Wir gehen davon aus, dass es zu keiner finanziellen Belastung des Freistaats Sachsen kommt. Dafür gibt es keine Anzeichen.

Wir bedauern, dass das Gericht nicht in eine erneute Beweisaufnahme eingetreten ist. Immerhin herrscht jetzt zunächst einmal Klarheit, nachdem sich der Rechtsstreit so lange hingezogen hat. Wir werden das Urteil nun prüfen. Wir gehen nicht davon aus, dass Herr Dorny an die Semperoper Dresden zurückkehrt. Wir haben mit Herrn Peter Theiler einen künstlerisch und menschlich hervorragend geeigneten Intendanten für die Oper gewonnen. Er wird sein Amt in Dresden zur Spielzeit 2018/2019 antreten.“

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