Die „Luan soll bleiben!“-Online-Petition spaltet Leipziger Schule und sorgt für Aufsehen in den sozialen Netzwerken. Christoph Leonhardt, Vorsitzender der Schüler Union Leipzig: „Es ist mir unbegreiflich, warum diese Petition solche Wellen schlägt. Bei aller Sympathie für den Einzelfall ist doch klar: Der Asyl-Antrag wurde rechtstaatlich geprüft und abgelehnt. Luans Eltern halten sich illegal in Deutschland auf.“

Seit einer guten Woche sorgt die Online-Petition „Luan soll bleiben!“ für viel Aufsehen in den sozialen Netzwerken unter Leipziger Schülern. Der Hintergrund: Der 18-jährige Luan Zejneli ist vor zwei Jahren mit seinen Eltern aus dem Kosovo als Asylbewerber nach Deutschland eingereist. Heute besucht er die 9. Klasse des Max-Klinger-Gymnasiums. Nun wurde über seinen Asylantrag entschieden. Ergebnis: Luan und seine Eltern müssen Deutschland wieder verlassen, da der Kosovo ein sicheres Herkunftsland ist.

„Zu Recht!“, sagt CDU-Politiker Eric Buchmann (Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest), ebenfalls ein ehemaliger Klingerianer. „Seit einigen Jahren haben wir einen enormen Anstieg von Asylanträgen aus Ländern, die tatsächlich Kriegsgebiete sind. Die Menschen von dort fliehen vor dem Tod und nicht selten vor politischer Verfolgung. Doch der Kosovo ist weder ein Krisen- noch ein Kriegsgebiet“, so der 26-jährige Lehrer, der auch im Vorstand der Jungen Union Leipzig sitzt.

Seit dem 1. Januar 2016 gibt es zudem erleichterte Regelungen zur Arbeitsaufnahme von Staatsangehörigen aus Balkanstaaten wie dem Kosovo. „Diese hätten die Eltern von Luan zur legalen Einreise nutzen können“, erklärt Eric Buchmann.

Nun schaltet sich auch die Schüler Union Leipzig ein. Deren Vorsitzender Christoph Leonhardt, der ebenfalls das Max-Klinger-Gymnasium besucht, ist irritiert von den Wellen, die diese Petition schlägt. „Es gab ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem die Gründe für ein Bleiberecht sorgfältig abgewogen worden. Das Ergebnis war jedoch die Ablehnung des Antrags.“ Auch die Mitschüler Luans müssten akzeptieren, dass der Beschluss der Abschiebung damit rechtsgültig sei, so der 17-Jährige weiter. „Ich schätze Luan als Mitschüler, aber der Fall ist schwierig.“

Die Begründung, er sei gut integriert, da er zur Schule gehe und dort Freunde habe, sei scheinheilig. Es sei doch normal, dass ein Neuntklässler, der der Schulpflicht unterliegt, auch regelmäßig zur Schule geht, dort Freunde hat und einigermaßen gute Noten hat. „Das allein genügt aber doch nicht, um die Asylregelungen außer Kraft zu setzen. Wo kommen wir denn da hin?“ sagt Leonhardt weiter. „Sicher sind die Kinder immer die Leidtragenden. Ihre Eltern stellen aussichtslose Asylanträge und weigern sich dann bei Ablehnung, das Land wieder zu verlassen. Insofern kann auch Luan einem nur leidtun. Auch wenn es schwer ist, müssen er und seine Mitschüler den rechtskräftigen Beschluss akzeptieren.“

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