Der erste sogenannte qualifizierte Mietspiegel für Leipzig liegt jetzt im Entwurf vor. Der Leipziger Mietspiegel 2016 weist die örtliche Vergleichsmiete aus und wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet. Neu ist, dass der qualifizierte Mietspiegel als gerichtliches Beweismittel anerkannt werden kann. Eine Anpassung von Bestandsmieten muss sich künftig an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Neu ist zudem, dass nun auch die Lage einer Wohnung im Stadtgebiet berücksichtigt wurde. Die verschiedenen Wohnlagen in Leipzig wurden in vier Lageklassen eingeteilt (einfach, mittel, gut, sehr gut). Die Einordnung einer Wohnlage erfolgte auf Grundlage der Bodenrichtwerte.

Der Mietspiegel 2016 wurde am Dienstag auf Vorschlag von Bürgermeister Thomas Fabian in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. „Der Mietspiegel 2016 bietet eine gute Grundlage, um sich über die in Leipzig üblichen Mieten zu informieren. Er kann dazu beitragen, langwierige Auseinandersetzungen um die Miethöhe zu vermeiden“, so Fabian. „Ein qualifizierter Mietspiegel bietet für Mieter den Vorteil, dass der Vermieter bei Mieterhöhungen die ortsübliche Vergleichsmiete für die betreffende Wohnung aus dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen muss – und das auch dann, wenn er sich auf ein anderes Begründungsmittel beruft.“ Bislang können Mieterhöhungen auf der Basis von drei Vergleichswohnungen durchgesetzt werden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Grundlage des Mietspiegels ist eine repräsentative Stichprobenerhebung. Für die Befragung wurden 9.994 Mieter per Zufallsverfahren ausgewählt. Von 2.729 Mietern konnten die Daten ausgewertet werden. Das Verhältnis von Neuvertragsmieten gegenüber veränderten Bestandsmieten lag bei 63 zu 37 Prozent.

Das Sozialamt und das Amt für Statistik und Wahlen haben den Mietspiegel erarbeitet. Er wurde, wie bereits in den Jahren 2012 und 2014, mit Hilfe des sogenannten Regressionsverfahrens ermittelt. Die auf Basis dieser Methode entstehenden Mietspiegeltabellen sind gut verständlich und bieten eine feine Differenzierung nach Wohnwertmerkmalen. Bei Anwendung der Mietspiegeltabellen ist eine genaue Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung möglich.

Der Mietspiegel soll voraussichtlich in der Ratsversammlung im Mai votiert werden und tritt danach bei zustimmendem Beschluss in Kraft.

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