Leipzig steckt bis über beide Ohren in der Finanzklemme, häuft immer mehr Schulden an, weil allein schon die Pflichtaufgaben die Spielräume auffressen, mit denen Leipzig eigentlich seine freiwilligen Aufgaben unterfüttern könnte. Entsprechend schräg und wild sind in einigen Leipziger Medien die Diskussionen über die scheinbar enormen Beträge, die Leipzig für seine Kultur ausgibt. Ein Thema, das die BSW-Fraktion im Stadtrat irgendwie beschäftigte. Samt der nur zu berechtigten Frage: Warum gibt eigentlich der Freistaat nicht mehr Geld?

Das ist keine neue Frage, aber sie gewinnt an Brisanz, wenn das Leipziger Opernhaus inzwischen Alarm schlägt, was die eigene Finanzierung betrifft. Und Leute, die nie in die Oper gehen würden, das Opernrepertoire als veraltet und nur für ein reiches Publikum gedacht denunzieren.

Aber wenn der Freistaat die Leipziger Kultur genauso finanzieren würde wie die großen Häuser in Dresden, könnte Leipzig tatsächlich einmal Luft holen. Am 25. Februar in der Ratsversammlung fragte BSW-Stadtat Eric Recke deshalb genau zu diesem Punkt nach und wollte recht genau wissen, was es Leipzig bringen würde, wenn die Stadt einfach nur den Sockelbetrag von 30 Prozent zur Finanzierung seiner Kulturhäuse bekäme.

In der Antwort des Dezernats Kultur war dieses Thema schon beschrieben. Denn Leipzig beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit der Frage, ob der Freistaat bei der Finanzierung der Leipziger Kultur nicht wenigstens diesen Sockelbetrag zahlen könnte.

Sachsen steuert nur 10,8 Millionen Euro bei

„Die unterschiedlichen Trägerschaften sind historisch gewachsen und landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet. Kultur ist – anders als etwa der Schulbereich – eine kommunale Pflichtaufgabe ohne Weisung. Im Kulturbereich liegt die Verantwortung grundsätzlich bei den Kommunen; das Land beteiligt sich über das Kulturraumgesetz an der Finanzierung“, liest man da.

Und eine wissenschaftliche Zuarbeit gibt es dazu auch schon: „Die von der Stadt Leipzig bereits vor der Corona-Pandemie beauftragte und im Sommer 2024 aktualisierte Studien namens Fiskalische Bedeutung und Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen (Universität Leipzig, Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management; Lehrstuhl für Finanzwissenschaft) zeigt deutlich, dass die Landeshauptstadt Dresden von allen sächsischen Kommunen am meisten von der Kulturförderung durch den Freistaat profitiert.“

Verteilung der sächsischen Kulturraumgelder nach Kreisen. Grafik: Uni Leipzig / Stadt Leipzig
Verteilung der sächsischen Kulturraumgelder nach Kreisen. Grafik: Uni Leipzig/Stadt Leipzig

„So erhielt die Landeshauptstadt Dresden im Jahr 2024 eine Kulturförderung in Höhe von 188,0 Mio. Euro. Ursächlich dafür sind hauptsächlich die großen Staatsbetriebe. Im Vergleich erhalten die anderen beiden kreisfreien Städte Leipzig und Chemnitz im Jahr 2022 insgesamt 10,6 Mio. Euro bzw. 2,8 Mio. Euro an räumlich nachvollziehbarer Direktförderung für staatliche Kultureinrichtungen durch den Freistaat, ohne die Kulturraummittel.“

Bei einem Kostenblock von über 100 Millionen Euro allein für die großen Kultureinrichtungen in Leipzig sind die von Dresden gewährten 10,8 Millionen Euro tatsächlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Oder – wie es Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke ausdrückte – „weit entfernt von einem Sockelbetrag von 30 Prozent“.

Höherer Sockelbetrag könnte Planungssicherheit schaffen

Am Finanzierungsmodell möchte Leipzig eigentlich nichts ändern. Aber gerade die jährlich steigenden Kosten in Oper, Gewandhaus, Schauspiel und TdJW zwingen die Stadt, auch darüber nachzudenken, ob man mit dem Freistaat über eine Erhöhung seiner Unterstützung verhandelt.

„Die Stadt Leipzig spricht sich für die Beibehaltung der Systematik des Kulturraumgesetzes aus“, beschreibt das Kulturdezernat diese Überlegungen. „Für den Erhalt der Sächsischen Kulturlandschaft wäre aus Sicht der Stadt Leipzig eine Anhebung des Sockelbetrages und eine jährliche Dynamisierung erforderlich, um Tarifsteigerungen sowie Kostenentwicklungen strukturell abzubilden. Dadurch würde Planungssicherheit geschaffen und der Anteil der Kulturraumfinanzierung stabil gehalten.“

Der Freistaat könnte also helfen, die Finanzsituation in der Leipziger Kultur zu stabilisieren.

Nur die Trägerschaft möchte Leipzig nicht abgeben, betont das Dezernat Kultur: „Eine Änderung der Trägerschaft der Leipziger Kultureigenbetriebe hin zu einer unmittelbaren Trägerschaft des Freistaates Sachsen – wie sie beispielsweise bei der Sächsischen Staatsoper Dresden oder dem Sächsischen Staatsschauspiel besteht – wird seitens der Stadt nicht angestrebt. Die Leipziger Einrichtungen sind bürgerliche Gründungen und bis heute Ausdruck der kommunalen Kulturverantwortung.

Skadi Jennicke (Die Linke), Beigeordnete für Kultur, im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer
Skadi Jennicke (Die Linke), Beigeordnete für Kultur, im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Auch alternative Trägermodelle, etwa in Stiftungsform, würden die Stadt und den Freistaat nicht aus der grundsätzlichen Finanzierungsverantwortung entlassen, sondern lediglich organisatorisch anders ausgestalten. Entscheidend bleibt daher weniger die Rechtsform als vielmehr eine verlässliche und langfristig tragfähige Finanzierungsgrundlage.“

Eine Finanzierungsgrundlage, die aktuell durch die drastischen Sparbemühungen im Haushalt der Stadt angekratzt wird. Der Freistaat könnte also perspektivisch helfen, die steigenden Kosten in Oper & Co. aufzufangen. Bislang ist freilich eine solche Finanzierungszusage für Leipzig noch nicht erfolgt.

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